kobinet-Interview zum AIRBUS-Film „Selbstbestimmt leben mit Assistenz!“

faviconDie AIRBUS Group hat vor kurzem einen Film über das selbstbestimmte Leben mit Assistenz und die Arbeit von Harry Hieb veröffentlicht und dabei die Problematik der Anrechnung des Einkommens- und Vermögens aufgegriffen. AIRBUS sieht die Politik in der Pflicht, ein gerechtes und modernes Teilhabegesetz zu schaffen. Dieses müsse auch die Motivation behinderter Menschen vergrößern, qualifizierte Berufe wahrzunehmen. Ottmar Miles-Paul von den kobinet-nachrichten führte mit Harry Hieb ein Interview über die Bedeutung des Films und wie dieser zustande kam.

Mangelnde Sachlichkeit des LVR

faviconAm 29.02.2016 referierte Franz Dillmann (Leiter der Abteilung Recht im Dezernat Soziales des Landschaftsverbands Rheinland) auf dem 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium in Aachen zum Bundesteilhabegesetz. In seinem Kurzkommentar führte Herr Dillmann aus, dass Teilhabeansprüche überdehnt würden und bezeichnete dies als „Samariterdilemma“. Ebenso halte er die Freistellung von Einkommen und Vermögen für zu großzügig. In den zugehörigen Thesen ist unter Bezug auf die UN-BRK zu erfahren: „Prioritäres Ziel muss ein menschenwürdiges (gutes) Leben sein, das wegen bestehender fehlender Fähigkeiten auch teils ein ‚ungleiches’ sein kann.“

NITSA e.V. mahnt in einem Schreiben an Herrn Dillmann mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz an. Es sei abwegig, von „zu großzügigen Freistellungen“ zu sprechen, wenn erwiesenermaßen der Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz (Stand 18.12.2015) gravierende Verschlechterungen u.a. bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringe. Die UN-BRK garantiere nicht nur ein „menschenwürdiges Leben“, sondern den gleichen Lebensstandard.