Mangelnde Sachlichkeit des LVR

faviconAm 29.02.2016 referierte Franz Dillmann (Leiter der Abteilung Recht im Dezernat Soziales des Landschaftsverbands Rheinland) auf dem 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium in Aachen zum Bundesteilhabegesetz. In seinem Kurzkommentar führte Herr Dillmann aus, dass Teilhabeansprüche überdehnt würden und bezeichnete dies als „Samariterdilemma“. Ebenso halte er die Freistellung von Einkommen und Vermögen für zu großzügig. In den zugehörigen Thesen ist unter Bezug auf die UN-BRK zu erfahren: „Prioritäres Ziel muss ein menschenwürdiges (gutes) Leben sein, das wegen bestehender fehlender Fähigkeiten auch teils ein ‚ungleiches’ sein kann.“

NITSA e.V. mahnt in einem Schreiben an Herrn Dillmann mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz an. Es sei abwegig, von „zu großzügigen Freistellungen“ zu sprechen, wenn erwiesenermaßen der Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz (Stand 18.12.2015) gravierende Verschlechterungen u.a. bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringe. Die UN-BRK garantiere nicht nur ein „menschenwürdiges Leben“, sondern den gleichen Lebensstandard.

Teilhabe statt Täuschung – Brief an die Bundestagsabgeordneten

Der seit einem Monat im Umlauf befindliche (unvollständige) Arbeitsentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hinterlässt zunehmend den Eindruck, dass es Zeit wird, Schlimmeres zu verhüten und diejenigen über den aktuellen Stand zu informieren, die auch in Kürze darüber zu entscheiden haben – die Mitglieder des deutschen Bundestages.

Statt Verbesserungen – so scheint es – müssen Betroffene zum Teil massive Verschlechterungen befürchten. Dabei werden in der Einleitung des Arbeitsentwurfes Verbesserungen beschrieben, die sich in den nachfolgenden Paragraphen nicht wiederfinden.

Auch Äußerungen aus dem verantwortlichen Ministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lassen aufhorchen und unterstreichen eher die Befürchtung, dass es nicht Ziel ist, die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vollständig umzusetzen.

Täuschen wir uns, werden wir enttäuscht oder gar getäuscht? Diese Frage bitten wir die Bundestagsabgeordneten in Diskussion mit den beteiligten Akteuren zu klären.

Brief an die Bundestagsabgeordneten

Kobinet-Interview zum Mehrkostenvorbehalt bzw. Zwangs-Poolen

Foto - Matthias GrombachDieses Jahr soll das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen und ab 2017 in Kraft treten. Mit diesem neuen Teilhabegesetz sind viele Hoffnungen verbunden. Es soll ein modernes Teilhabegesetz werden. Vor allem wünschen sich Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen oder ähnlichen Strukturen leben zu müssen, wo sie ihrer Selbstbestimmung und Autonomie beraubt werden. Auch eine zwangsweise Verweisung auf Leistungen in Einrichtungen darf es nicht geben. Flankiert wird dieser Wunsch durch die UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Erfahrungen unser Vorstandsmitglied Matthias Grombach bezüglich des Mehrkostenvorbehales in der Vergangenheit mit der alten Gesetzeslage machen musste und wie im Gegensatz dazu ein modernes Teilhabegesetz aussehen sollte, erzählte er Ottmar Miles-Paul im Kobinet-Interview.

Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020

NITSA-Logo faviconBereits am 30. März 2007 hat die europäische Union (EU) die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterzeichnet und am 23. Dezember 2010 ratifiziert. Das ist ein Novum. Denn niemals zuvor ist die europäische Union einem internationalen Menschenrechts-Vertrag beigetreten.

Nun führt die EU eine Umfrage zur Überarbeitung der europäischen Strategien zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen durch. „Diese Strategie umfasst acht Handlungsschwerpunkte auf EU-Ebene: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich. Da die Hälfte der Laufzeit der Umsetzung erreicht ist, führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um die Wirkung der Strategie zu bewerten und zu gewährleisten, dass die EU-Politik auch weiterhin den Bedürfnissen und Rechten von Menschen mit Behinderungen entspricht.“

NITSA e.V. begrüßt diese Umfrage und bittet seine Mitglieder und UnterstützerInnen um rege Teilnahme. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Die Umfrage finden Sie unter folgendem Link: Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020

kobinet-Interview zur Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten

faviconWie bereits am 30.11.2015 berichtet, hat der Bundestag die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII beschlossen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul interviewte hierzu Harry Hieb vom NITSA-Vorstand: Link zum kobinet-Interview

Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten beschlossen

faviconNITSA e.V. hat sich am 08.11.2015 mit einem offenen Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, gewandt, da die Bundesregierung nach Informationen des Vereins die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII plante. Aus dem Bundesministerium erhielt der Verein keine Antwort, stattdessen vom Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen, Uwe Schummer, der dem Verein mitteilte, dass die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten am 12.11.2015 vom Bundestag in dritter Lesung beschlossen wurde (Antwortschreiben von Herrn Schummer).

NITSA e.V. kritisiert diese Entscheidung.

Bundesregierung plant Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten

faviconNeben dem Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Änderungsgesetz zum SGB XII, das zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. U.a. verfolgt die Bundesregierung damit das Ziel, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auszuhebeln, wonach Aufwendungen für Heizung abzugsfähig bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII sind. Gerade Menschen mit Assistenzbedarf haben aber besonders hohe Aufwendungen, da diese aufgrund ihres Bewegungsmangels verstärkt heizen müssen.

NITSA e.V. hat sich daher mit einem offenen Brief an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und kritisiert darin das Vorhaben: „Das Vorgehen der Bundesregierung steht hochgradig im Widerspruch zu den Zielen, die mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgt werden.“ Statt den Betroffenen noch tiefer ins Portemonnaie zu greifen, solle die Arbeitsministerin noch möglichst vor dem 01.01.2017 ein gutes Bundesteilhabegesetz auf den Weg bringen.