Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz

faviconIm Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird derzeit das sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz erarbeitet, mit dem unterhaltsverpflichtete Angehörige und Eltern volljähriger behinderter Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, finanziell entlastet werden sollen.

Der vorliegende Referentenentwurf zeigt einmal mehr, welch unterschiedliche Maßstäbe hinsichtlich der Einkommensanrechnung bei direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen und indirekt betroffenen Angehörigen angelegt werden. Für Angehörige soll eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro gelten, bei Menschen mit Behinderungen soll es hingegen bei der Einkommensgrenze von knapp 30.000 Euro bleiben. Dies ist Menschen mit Behinderungen nicht vermittelbar. Eine Wertschätzung der Leistung von Menschen mit Behinderungen ist das definitiv nicht. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots muss der Referentenentwurf entsprechend nachgebessert werden.

Hier unsere Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, die heute an das BMAS versandt wurde.