Neben dem Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Änderungsgesetz zum SGB XII, das zum 01.01.2016 in Kraft treten soll. U.a. verfolgt die Bundesregierung damit das Ziel, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auszuhebeln, wonach Aufwendungen für Heizung abzugsfähig bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII sind. Gerade Menschen mit Assistenzbedarf haben aber besonders hohe Aufwendungen, da diese aufgrund ihres Bewegungsmangels verstärkt heizen müssen.
NITSA e.V. hat sich daher mit einem offenen Brief an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und kritisiert darin das Vorhaben: „Das Vorgehen der Bundesregierung steht hochgradig im Widerspruch zu den Zielen, die mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgt werden.“ Statt den Betroffenen noch tiefer ins Portemonnaie zu greifen, solle die Arbeitsministerin noch möglichst vor dem 01.01.2017 ein gutes Bundesteilhabegesetz auf den Weg bringen.