Wir trauern um Karin Brich

Bild: Karin Brich

Erst vor wenigen Tagen erreichte uns die Nachricht, dass unser Gründungs- und Vorstandsmitglied Karin Brich im Krankenhaus war und auf die Intensivstation verlegt wurde. Karin hat uns vergangenen Donnerstag für immer verlassen. Wir sind bestürzt und in Gedanken bei ihrer Familie und allen Menschen, die Karin nahestanden.

Wir sind sehr dankbar, Karin kennengelernt zu habe, für die gemeinsame Zeit, die gemeinsamen Kämpfe und für alles, was wir gemeinsam geschaffen haben. Wir werden immer ihren feinen Humor, ihr verschmitztes Lächeln und ihre Art Menschen zusammenzubringen in Erinnerung behalten. Karin hat schöne und wertvolle Fußstapfen hinterlassen.

Ruhe in Frieden, liebe Karin.

Stellungnahme zur zweiten Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung bzgl. der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

faviconHier: Artikel 28 – Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Am 29. und 30. August 2023 fand die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) in Genf statt. Am 3. Oktober veröffentlichte der CRPD seine endgültigen abschließenden Bemerkungen zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen attestiert der CRPD Deutschland ein mangelhaftes Ergebnis (S. 13, aus dem Englischen übersetzt):

Der Ausschuss ist besorgt darüber,

[…]

(c) dass das Leistungssystem der Eingliederungshilfe durch die Berücksichtigung des Vermögens und Einkommens von Menschen mit Behinderungen und anderen Haushaltsangehörigen das gleichberechtigte Sparen mit anderen behindert und die finanzielle Sicherheit älterer Menschen gefährdet.

Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:

[…]

(c) Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen so zu überarbeiten, dass sie gleichberechtigt mit anderen sparen können und ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet wird.

Die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung sind abschließend untersucht worden. Zudem betrifft die Anrechnung nur noch 3% der Eingliederungshilfeberechtigten (siehe Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung bzgl. Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes). Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung.

Link zur PDF-Version der Stellungnahme: PDF-Dokument

Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung bzgl. Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes

faviconDie Bundesregierung veröffentlichte Ende des Jahres 2022 den lange erwarteten Bericht bzgl. Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes (Drucksache 20/5150).

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) hat den darin enthaltenen Abschlussbericht der Kienbaum Consultants International GmbH zur wissenschaftlichen Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes vom 29. Dezember 2016 einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung ausgewertet und zum Regelungsbereich „Einkommens- und Vermögensheranziehung“ eine Stellungnahme verfasst:

Link zur Langfassung der Stellungnahme: PDF-Dokument

Kurzfassung

Der Abschlussbericht der Kienbaum Consultants International GmbH zeigt, dass die reformierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu einem starken Rückgang von Leistungsberechtigten mit Einkommenseinsatz geführt hat. Von ursprünglich 74 % der Eingliederungshilfeempfänger sind es nunmehr nur noch 3 %. Gleichzeitig sank der durchschnittliche monatliche Einkommenseinsatz auf ein Viertel von 342 € auf 86 €. Durch die Anrechnung von Einkommen wird folglich nur noch 1% der ursprünglichen Summe eingenommen.

Ebenso wenig stieg die Zahl der Leistungsberechtigten, im Gegenteil. Trotz angehobener Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sank sogar die Zahl der Leistungsberechtigten in den Jahren 2019 und 2020. Der durch die Kostenträger prognostizierte Anstieg der Leistungsberechtigten hat sich nicht bewahrheitet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es keinen einzigen Sachgrund für die Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensheranziehung im SGB IX gibt. Die Einnahmen aus der Einkommensanrechnung sind nur noch marginal und stellen für das verbleibende Prozent der Zahlungspflichtigen eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung dar. Nicht einmal das Argument des Anstiegs der Leistungsberechtigten verfängt. Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung, zumal diese, wie der Abschlussbericht zeigt, Personen im Erwerbsalter mit ambulantem Hilfebedarf und hohen „besonderen Belastungen“ gegenüber dem alten Recht schlechter stellt.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

faviconVorbemerkung

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) setzt sich seit seiner Gründung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Ziel unserer Arbeit ist die Erlangung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizi-pation, basierend auf dem Modell der selbstbestimmten Assistenz.

Stellungnahme

Grundsätzlich begrüßen wir einige Vorschläge des Entwurfs des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, insbesondere das Ziel, dass “Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können.”.

Gleichzeitig vermissen wir einen entscheidenden Baustein zur Herstellung von Gleichberech-tigung von behinderten Arbeitnehmer*innen und ihren Kolleg*innen. Im Sinne der UN-BRK for-dern wir die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe.

Menschen mit Behinderung mit einem Bedarf an Leistungen der EGH müssen heute einen Einkommens- und Vermögensbeitrag zahlen und sind so gegenüber ihren Kolleg*innen deut-lich schlechter gestellt. Dies widerspricht der UN-BRK und hat negative Auswirkungen auf die Motivation und Karrieregestaltung dieser Personen.

Mit dem BTHG wurde ein großer Schritt hin zur Abschaffung der Einkommens- und Vermö-gensanrechnung unternommen. Unser Eindruck aus den bereits veröffentlichten Ergebnissen aus der begleitenden Studie ist: Es gibt Verbesserungen für viele Menschen mit Behinderung. Die Einnahmen aus der Einkommensanrechnung sind sehr stark gesunken. Die neuen Rege-lungen sind für einige Personen, insbesondere Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, genauso schlecht bzw. sogar noch schlechter als die alten Regelungen. Dadurch sind die finanziellen Aussichten für Menschen, die trotz hohem Hilfebedarf hochmotiviert einen Ausbil-dungs- oder Studienabschluss machen und in ihr Berufsleben starten wollen, demotivierend und entmutigend. Die erwartete Flut der Neuanträge scheint trotz deutlich verbesserter An-rechnung ausgeblieben zu sein. Deshalb muss nun auch der (kleine) verbliebene Teil der An-rechnung fallen.

Link zur Stellungnahme: PDF-Dokument

Koalitionsvertrag macht Hoffnung

Deformierte AmpelEs ist vollbracht: SPD, Grüne und FPD habe sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der nach vier Jahren der Stagnation und Rückschritte, wieder frische Impulse für Menschen mit Behinderungen setzt.

Doch wie konkret wurden unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021 aus Sicht von Menschen mit behinderungsbedingtem Assistenzbedarf im Ampel-Koalitionsvertrag berücksichtigt?

Einkommens- und Vermögensanrechnung für Assistenzleistungen beenden!

Das Thema „Einkommens- und Vermögensanrechnung für Assistenzleistungen“ hat es immerhin in den Koalitionsvertrag geschafft, wenn auch nicht von der vollständigen Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung die Rede ist:

„Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. […] Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen.“ (S. 79)

Entscheidend wird hier sein, wie groß diese „weiteren Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen“ sein werden. Die Koalitionäre müssen wissen, dass z.B. die Freistellung von Einkommen nicht geringer ausfallen kann, wie bei den Angehörigen von Pflegebedürftigen und den Eltern volljähriger behinderter Kinder (vgl. Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Nicht wiederholen dürfen sich die leeren Versprechungen der SPD in der großen Koalition 2013 – 2017, die „Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen“ wollte (Koalitionsvertrag 2013). Stattdessen ist das Bundesteilhabegesetz herausgekommen, das wie zuvor den Duktus der Sozialhilfe aufweist und weiterhin hohe Beiträge aus eigenem Einkommen und Vermögen fordert.

Kostenvorbehalt abschaffen, Wunsch- und Wahlrecht stärken!

Auch unsere Forderung nach Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts findet sich im Koalitionsvertrag wieder:

„Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.“ (S. 79)

„Bei der intensivpflegerischen Versorgung muss die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll darauf hin evaluiert und nötigenfalls nachgesteuert werden. Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.“ (S. 81)

Hier wird sich erst zeigen müssen, was die Koalitionäre konkret unter „unzulässiger“ Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts verstehen. Der Kostenvorbehalt gehört definitiv dazu. Erfreulich ist die Klarstellung, dass auch bei der intensivpflegerischen Versorgung die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben muss. Eine Erkenntnis, der sich  Jens Spahn und die CDU/CSU bis zum Schluss zu entziehen versuchten.

Was es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft hat

Bedauerlicherweise findet sich im Koalitionsvertrag kein Wort zum Zwangspoolen von Assistenzleistungen, zur Assistenz für ehrenamtliche Tätigkeit von Assistenznehmern und der Assistenz im Krankenhaus. Gerade mit Blick auf die nach wie vor ungenügend regulierte Assistenz im Krankenhaus müssen noch zeitnah Nachbesserungen erfolgen.

Auch wenn nicht alle unsere Forderungen erfüllt wurden, so macht der Koalitionsvertrag zumindest Hoffnung. Es gibt wieder Anknüpfungspunkte für einen konstruktiven Austausch mit den politischen Entscheidern. Wir freuen uns auf diesen Dialog.

Update zum Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen

Partei-LogosBündnis 90/Die Grünen diskutierten und beschlossen auf der Bundesdelegiertenkonferenz vom 11. bis 13. Juni ihr 136-seitiges Wahlprogramm, das seit dem 9. Juli als PDF-Dokument vorliegt. Eine wichtige Ergänzung fand das endgültige Wahlprogramm im Vergleich zum Entwurf in der Absicht der Partei, auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung die Inklusion vorantreiben und deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten zu wollen. Dieser Enquete-Kommission müssen selbstverständlich die Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen angehören.

Einen Wahlprogramm-Überblick zu allen im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien gibt unser Check der Wahlprogramme und hier finden sich unsere Forderungen zur Bundestagswahl.

CDU/CSU-Wahlprogramm enttäuscht

Partei-LogosAls letzte der im Bundestag vertretenen Parteien haben CDU und CSU ihr gemeinsames Wahlprogramm zur #BTW2021 am 21. Juni veröffentlicht. Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen und Assistenzbedarf eine einzige Enttäuschung auf 140 Seiten.

Unser Check der Wahlprogramme aller im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien zeigt, dass die derzeitige Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auch in der kommenden Legislaturperiode keinerlei Absicht erkennen lässt, bestehende und teils selbstverursachte Probleme im Bereich der Assistenz zu beseitigen und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Einzig in den Wahlprogrammen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke finden sich zentrale Forderungen zur Bundestagswahl wieder, die wir vor wenigen Wochen aufgestellt haben. CDU/CSU, aber auch die SPD und FDP, werden sich im laufenden Wahlkampf klarer hierzu positionieren müssen.

Forderungen zur Bundestagswahl 2021

faviconaus Sicht von Menschen mit behinderungsbedingtem Assistenzbedarf

Und täglich grüßt das Murmeltier…

In den letzten Jahren gab es einige behindertenpolitische Gesetzesinitiativen, beispielsweise das Bundesteilhabegesetz, das Teilhabestärkungsgesetz oder das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Eins haben alle diese Gesetzesinitiative gemeinsam: Von außen sehen sie toll aus, sie haben vielversprechende Namen, die Einleitungen klingen so, als ob – jetzt endlich – gleichberechtigte Teilhabe im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und fundiert, rechtlich abgesichert wird. Ebenfalls gemeinsam haben sie allerdings auch das Gefühl der Enttäuschung, welches sie bei Betroffenen erzeugen. Da gibt es das BTHG, welches für einige Gruppen sogar zu Verschlechterungen führt. Dann das Teilhabestärkungsgesetz, das – ja was hat uns das doch gleich eigentlich gebracht?! Oder das bahnbrechende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz das – ganz in der Praxis – irgendwie – vielleicht 2040 irgendwas, aber dann auch nur manchmal – zu überhaupt nichts verpflichtet…

Es ist ein Trauerspiel und nicht selten haben wir den Eindruck man wolle uns zermürben. Hier ein Schritt vor, da wieder zwei zurück. Verantwortung wird immer auf die anderen geschoben und, wenn gar nichts mehr geht, dann auf den nicht vorhandenen politischen Willen verwiesen.

Aber lasst euch eins gesagt sein, liebe Politiker*innen und liebe Mitbürger*innen: Wir gehen nicht weg und wir lassen auch nicht locker. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von Deutschland ratifiziert – damit ist der politische Wille klar. Es gibt keine Ausreden und wir werden auch nicht mehr länger eure inhaltslehren Alibigesetze akzeptieren.

Deshalb lautet unsere Hauptforderung zur Bundestagswahl 2021: Macht endlich euren Job!

Was das konkret im Bezug auf Menschen mit Assistenzbedarf bedeutet? Hier, bitte schön, zum x-ten Mal für euch vorgekaut und argumentativ hinterlegt – bei Fragen, meldet euch gerne bei uns: Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021: Guter Programmentwurf der Grünen

faviconAn vergangenem Wochenende haben wir uns mal den aktuellen Stand der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 aus Sicht von Assistenznehmern angeschaut. In den kommenden Wochen werden wir dazu eine Übersicht zusammenstellen und veröffentlichen.

Positiv aufgefallen ist uns dabei folgender Absatz im Programmentwurf der Grünen:

„Ziel ist, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten.“

Eine Korrektur der Regelung zu Assistenz im Ehrenamt fehlt noch, aber ansonsten hätten wir es selber nicht besser formulieren können. 😉

Eine Übersicht über alle Wahlprogramme und ihren aktuellen Status findet ihr übrigens hier: https://www.bundestagswahl-2021.de/wahlprogramme/

Bericht zur NITSA-Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2021 Zoom-Teilnehmer

Am 28. März 2021 fand die jährliche Mitgliederversammlung unseres Vereins NITSA e.V. für das Geschäftsjahr 2020 statt. Es war die vielleicht kürzeste Mitgliederversammlung, die es jemals gab. Von den veranschlagten 3 Stunden wurden lediglich 30 Minuten benötigt. Die Sitzung fand digital via Zoom statt.

Insgesamt gab es neun Punkte in der Tagesordnung, die besprochen werden mussten. Um 14:06 Uhr begrüßte Jens Merkel, der im zweiten Tagesordnungspunkt als Versammlungsleiter einstimmig gewählt wurde, die Teilnehmenden. Die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurden festgestellt. Auch die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen beschlossen.

Es folgten die Vorstellung des Geschäftsberichts, des Kassenberichts und der Bericht des Rechnungsprüfers. Seitens der Teilnehmenden gab es keine Anmerkungen zu den Berichten. Demnach wurde der Vorstand im Zuge des achten Tagesordnungspunktes für das Jahr 2020 einstimmig entlastet.

Der letzte Tagesordnungspunkt bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Berichte und Themen in die Versammlung einzubringen. Ottmar Miles-Paul berichtete über zwei spannende Gesetzesvorhaben, die NITSA e.V. betreffen. Zum einen das Teilhabestärkungsgesetz, welches aktuell verhandelt wird. NITSA e.V. setzt sich schon lange für Assistenz im Krankenhaus ein, die aktuell für Menschen, die über einen Pflegedienst oder einen Assistenzdienst mit persönlicher Assistenz versorgt sind, nicht vorgesehen ist. Im Zuge der Veränderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz könnte es hier zu einer Änderung kommen. Im Zuge des Teilhabestärkungsgesetzes sollen auch die Zugänge zu den Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt werden: in den aktuellen Entwürfen entstehen keine negativen Einschränkungen, doch die Bundesländer sind gegen den Entwurf, weshalb Verschlechterungen zu befürchten sind.

Die zweite Anmerkung, die Ottmar Miles-Paul einbrachte, war das Barrierefreiheitsgesetz. Seit 2016 hat sich diesbezüglich nichts mehr getan. Da aktuell eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss, gibt es einen Planungsvorgang im Bund. Dieser sieht vor, die Vorschläge der EU 1:1 umzusetzen, was bedeutet, dass die Barrierefreiheit vor allem im digitalen Bereich ausgebaut werden muss. Es sind sehr lange Übergangsfristen geplant. Jedoch wird in diesem Gesetz nichts baulich geregelt, weshalb dann z.B. ein Geldautomat eine Sprachausgabe haben muss, damit blinde Menschen ihn nutzen können, Stufen vor Geldautomaten würden aber nicht von dem Gesetz beeinflusst. Das hieße, dass ein Geldautomat mit Sprachausgabe als barrierefrei gilt, auch wenn er für rollstuhlfahrende Personen nicht zu erreichen wäre. Auch im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen sind in den Neuregelungen keine Vorgaben zu finden. Ottmar rief dazu auf, die Wichtigkeit des Themas noch einmal in den sozialen Medien zu verbreiten, zu teilen und entsprechend laut zu werden.

Zum Schluss dankte der Vorstand allen Mitgliedern und Mitgliederrinnen, die im bewegenden Corona-Jahr den Verein unterstützt haben.

Autorin: Laura Mench