Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg beschreibt anhand allgemein verständlicher Beispiele, warum Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und nicht alleine an persönlichen Schicksalen festgemacht werden kann. Diese Erkenntnis ist auch nach seiner konsequent darauf aufgebauten Analyse der Grund, warum Menschen mit Behinderung so vehement gegen den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz aus dem Haus von Andrea Nahles vorgehen. Statt Teilhabe und Inklusion steht zu befürchten, dass weiter das paternalistische Fürsorgeprinzip unter dem Deckmantel der UN-Behindertenrechtskonvention bestehen bleibt und dabei nicht einmal der herschende status quo gehalten wird. Für die Betroffenen – so Tolmeins abschließende Beobachtung – geht es bei diesem Referententwurf nur noch darum, ob man den Entwurf für verbesserungsfähig hält, oder ob man lieber ganz auf das „langersehnte Bundesteilhabegesetz vorerst verzichten will“.
FAZ 07. Juni 2016 – Feuilleton – Was soll Teilhabe überhaupt bedeuten?