In der baden-württembergischen SPD regt sich Widerstand gegen das Zwangspoolen von Assistenzleistungen.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv Baden-Württemberg (Menschen mit Behinderung in der SPD) stellte beim kleinen SPD-Landesparteitag in Bruchsal am 28. April 2018 einen Antrag, wonach der Gesetzgeber sicherstellen muss, dass die gemeinsame Leistungserbringung nur mit Zustimmung der betroffenen Menschen mit Behinderung erfolgen kann. Der Antrag wurde unverändert und einstimmig angenommen (siehe Pressemeldung auf der Selbst Aktiv BW Homepage).
NITSA e.V. begrüßt diesen Beschluss, der nur ein Anfang der SPD-internen kritischen Auseinandersetzung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sein kann. Weitere Mängel des BTHG, wie z.B. die drohenden Einkommenseinbußen bei schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen, müssen angegangen werden. Dabei darf keine Rücksicht darauf genommen werden, dass das BTHG von einem SPD-geführten Ministerium erarbeitet wurde.