Das im letzten Jahr beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) heißt im vollen Wortlaut „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“. Außerdem sollte mit dem BTHG die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umgesetzt werden. Die UN-BRK garantiert dabei die volle und wirksame Partizipation gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft.
Gemessen an diesem garantierten Anspruch und an dem vom Gesetzgeber selbst formulierten Anspruch der Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kann das BTHG allenfalls als missglückter Anfang eines vermutlich noch lang andauernden Prozesses angesehen werden.
Als Teil des Souveräns erteilen wir einer künftigen Regierung den Auftrag, in der aktuellen Legislatur das BTHG an den Stellen, die nicht im Einklang mit der UN-BRK stehen (z.B. Zwangspoolen von Assistenz, besondere Einrichtungen) zu bereinigen sowie das BTHG im Sinne des Progressions-Gedanken der UN-BRK tatsächlich hin zu einer Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln.
Als Menschen mit Assistenzbedarf haben wir hierzu 7 essentielle Forderungen aus unserer Sicht aufgestellt, die richtungsweisend aber nicht vollständig sein sollen. Damit das BTHG tatsächlich in der aktuellen Legislatur weiter entwickelt wird, müssen diese Punkte auch in den Sondierungsgesprächen spätestens jedoch bei Koalitionsgesprächen und einem Regierungsprogramm thematisiert sein.