Kobinet-Interview zum Mehrkostenvorbehalt bzw. Zwangs-Poolen

Foto - Matthias GrombachDieses Jahr soll das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen und ab 2017 in Kraft treten. Mit diesem neuen Teilhabegesetz sind viele Hoffnungen verbunden. Es soll ein modernes Teilhabegesetz werden. Vor allem wünschen sich Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen oder ähnlichen Strukturen leben zu müssen, wo sie ihrer Selbstbestimmung und Autonomie beraubt werden. Auch eine zwangsweise Verweisung auf Leistungen in Einrichtungen darf es nicht geben. Flankiert wird dieser Wunsch durch die UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Erfahrungen unser Vorstandsmitglied Matthias Grombach bezüglich des Mehrkostenvorbehales in der Vergangenheit mit der alten Gesetzeslage machen musste und wie im Gegensatz dazu ein modernes Teilhabegesetz aussehen sollte, erzählte er Ottmar Miles-Paul im Kobinet-Interview.