Am 29.02.2016 referierte Franz Dillmann (Leiter der Abteilung Recht im Dezernat Soziales des Landschaftsverbands Rheinland) auf dem 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium in Aachen zum Bundesteilhabegesetz. In seinem Kurzkommentar führte Herr Dillmann aus, dass Teilhabeansprüche überdehnt würden und bezeichnete dies als „Samariterdilemma“. Ebenso halte er die Freistellung von Einkommen und Vermögen für zu großzügig. In den zugehörigen Thesen ist unter Bezug auf die UN-BRK zu erfahren: „Prioritäres Ziel muss ein menschenwürdiges (gutes) Leben sein, das wegen bestehender fehlender Fähigkeiten auch teils ein ‚ungleiches’ sein kann.“
NITSA e.V. mahnt in einem Schreiben an Herrn Dillmann mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz an. Es sei abwegig, von „zu großzügigen Freistellungen“ zu sprechen, wenn erwiesenermaßen der Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz (Stand 18.12.2015) gravierende Verschlechterungen u.a. bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringe. Die UN-BRK garantiere nicht nur ein „menschenwürdiges Leben“, sondern den gleichen Lebensstandard.