NITSA nimmt erneut in einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ Stellung. In der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 19.02.2015 ging es u.a. um die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur ergänzenden Hilfe zur Pflege gem. SGB XII. NITSA wies die Mitglieder der AG „Bundesteilhabegesetz“ zuvor darauf hin, dass Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung, die ausschließlich im Bereich der Eingliederungshilfe vorgenommen werden, nicht den geringsten Nutzen für Menschen mit Assistenzbedarf mit sich bringen.