Stellungnahme zum Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

faviconVorbemerkung

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) setzt sich seit seiner Gründung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Ziel unserer Arbeit ist die Erlangung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizi-pation, basierend auf dem Modell der selbstbestimmten Assistenz.

Stellungnahme

Grundsätzlich begrüßen wir einige Vorschläge des Entwurfs des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, insbesondere das Ziel, dass “Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können.”.

Gleichzeitig vermissen wir einen entscheidenden Baustein zur Herstellung von Gleichberech-tigung von behinderten Arbeitnehmer*innen und ihren Kolleg*innen. Im Sinne der UN-BRK for-dern wir die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensanrechnung für Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe.

Menschen mit Behinderung mit einem Bedarf an Leistungen der EGH müssen heute einen Einkommens- und Vermögensbeitrag zahlen und sind so gegenüber ihren Kolleg*innen deut-lich schlechter gestellt. Dies widerspricht der UN-BRK und hat negative Auswirkungen auf die Motivation und Karrieregestaltung dieser Personen.

Mit dem BTHG wurde ein großer Schritt hin zur Abschaffung der Einkommens- und Vermö-gensanrechnung unternommen. Unser Eindruck aus den bereits veröffentlichten Ergebnissen aus der begleitenden Studie ist: Es gibt Verbesserungen für viele Menschen mit Behinderung. Die Einnahmen aus der Einkommensanrechnung sind sehr stark gesunken. Die neuen Rege-lungen sind für einige Personen, insbesondere Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, genauso schlecht bzw. sogar noch schlechter als die alten Regelungen. Dadurch sind die finanziellen Aussichten für Menschen, die trotz hohem Hilfebedarf hochmotiviert einen Ausbil-dungs- oder Studienabschluss machen und in ihr Berufsleben starten wollen, demotivierend und entmutigend. Die erwartete Flut der Neuanträge scheint trotz deutlich verbesserter An-rechnung ausgeblieben zu sein. Deshalb muss nun auch der (kleine) verbliebene Teil der An-rechnung fallen.

Link zur Stellungnahme: PDF-Dokument