NITSA-Vorstandsmitglied Thomas Schulze zur Wiesch im Portrait bei kobinet-Nachrichten

faviconNITSA-Vorstandsmitglied Thomas Schulze zur Wiesch im Portrait bei kobinet-Nachrichten.

„Würden Sie den Menschen, den Sie lieben, in die sichere Altersarmut führen? Würden Sie ihn zwingen, sein geerbtes Elternhaus für Sie aufzugeben?“ Diese Frage stellt der 32jährige Projektleiter, Entwickler und Trainer bei SAP SE, Thomas Schulze zur Wiesch, anlässlich der Tatsache, dass er aufgrund seines Assistenzbedarfs von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens betroffen ist. (Quelle: kobinet-Nachrichten)

Der Tagesspiegel berichtete am 18.11.2014 „Zurück auf Los bei den Finanzen“

faviconDer Tagesspiegel berichtete am 18.11.2014 („Zurück auf Los bei den Finanzen“), dass der Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs ersten Bürgermeister Scholz die Länder und Kommunen nicht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, über die Eingliederungshilfe für Behinderte, sondern über die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose zu entlasten, wohl keine Chance mehr habe. NITSA hat sich bereits Ende September mit einem offenen Brief an die beiden Herren gewandt und vor der Entkopplung des Bundesteilhabegesetzes von der finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen gewarnt.

NITSA unterstützt Klage für eine menschenwürdige Pflege

faviconNITSA unterstützt Klage für eine menschenwürdige Pflege, die von sieben Pflegebedürftigen als Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Damit wollen sie erreichen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden, eine menschenwürdige Pflege erfahre.

Offener Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ mit Fallbeispielen zu Menschen mit Assistenzbedarf

faviconOffener Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ mit Fallbeispielen zu Menschen mit Assistenzbedarf. In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass ein gutes Bundesteilhabegesetz nur gelingen wird, wenn die AG-Mitglieder auch die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Assistenzbedarf kennen und diese Erkenntnis entsprechend in ihren Beratungen zu einem Bundesteilhabegesetz einbringen und berücksichtigen.

Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe und zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes

faviconDer Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe und zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes wird ab dieser Woche öffentlich zugänglich unter www.gemeinsam-einfach-machen.de dokumentiert. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Presseinformation mit.