Am 14.07.2015 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz, die zwischen Juli 2014 bis April 2015 in neun Sitzungen tagte. Der aus zwei Teilen bestehende Abschlussbericht umfasst mehr als 900 Seiten. In ihren Stellungnahmen haben sich folgende Mitglieder der Arbeitsgruppe gegen eine vollständige Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung ausgesprochen:
- Länder („Verbesserungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz, insbesondere für erwerbstätige Menschen mit hohem Assistenzbedarf und ihre Ehe- und Lebenspartner“)
- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände („Auch in anderen Bereichen, in denen staatlicher Unterstützungsbedarf besteht, wird nicht auf die Aufbringung eigener vorhandener Mittel verzichtet, soweit dies möglich und zumutbar ist. So muss auch ein pflegebedürftiger Mensch, dessen Pflege über die Leistungen der Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt wird, in weiten Teilen auf eigenes Einkommen und Vermögen zurückgreifen, bevor er staatliche Leistungen erhält.“)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände („Die BDA unterstützt das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen. Die Leistungen müssen jedoch nach dem Subsidiaritätsprinzip einkommens- und vermögensabhängig gestaltet werden.“)
Lesen Sie hierzu den NITSA-Kommentar in unserem aktuellen Newsletter 07-2015 unter Punkt 2.2.