Deutschland auf dem Prüfstand: Wie wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt?

faviconHeute seit 15:00 Uhr und morgen ab 10:00 Uhr findet in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) die Anhörung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland statt. U. a. die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, wird dort in ihrer Funktion als Vorsitzende des Inklusionsbeirates der staatlichen Koordinierungsstelle sprechen.

Sie können der Prüfung unter folgendem Livestream beiwohnen: Ausschuss zur Prüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Offener Brief an Bundesfinanzminister Schäuble zum Kabinettsbeschluss vom 18.03.2015

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Am 18.03.2015 beschloss das Bundeskabinett die kommunale Entlastung um 5 Mrd. Euro außerhalb der Reform der Eingliederungshilfe. Gegen dieses Vorhaben hat sich NITSA e.V. bereits im September 2014 in einem Brief an Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs ersten Bürgermeister Scholz ausgesprochen – jedoch erfolglos, wie der Kabinettsbeschluss zeigt. In einem weiteren offenen Brief kritisiert NITSA e.V. dieses Vorgehen.

Fachtagung zu Assistenz und Bundesteilhabegesetz in Berlin

favicon„Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?“, so lautet der Titel einer zweitägigen Fachtagung, die das Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) in Berlin am 21. und 22. Mai 2015 veranstaltet. Im Rahmen der Fachtagung werden sowohl Menschen mit Assistenzbedarf, als auch politisch Verantwortliche und Leistungsträger zu Wort kommen. Ziel ist eine kontroverse Debatte, die einen ungeschönten, aber realistischen Einblick in das laufende Gesetzgebungsverfahren erlaubt. Die Organisatoren freuen sich

  • Constantin Grosch (Petition zur Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit)
  • Marc Nellen (Leiter der Projektgruppe „Bundesteilhabegesetz“ im BMAS)
  • Matthias Münning (Vorsitzender der BAGüS)
  • Heike Werner (Sozialministerin des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der ASMK)

und viele weitere Referenten und Podiumsteilnehmer begrüßen zu dürfen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.nitsa-ev.de/fachtagung.

NITSA nimmt Stellung zur 7. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz

faviconNITSA nimmt erneut in einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ Stellung. In der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 19.02.2015 ging es u.a. um die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur ergänzenden Hilfe zur Pflege gem. SGB XII. NITSA wies die Mitglieder der AG „Bundesteilhabegesetz“ zuvor darauf hin, dass Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung, die ausschließlich im Bereich der Eingliederungshilfe vorgenommen werden, nicht den geringsten Nutzen für Menschen mit Assistenzbedarf mit sich bringen.

Versprochen ist Versprochen – Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen

favicon„Versprochen ist Versprochen –
Keine Haushaltstricks auf Kosten der
Teilhabe behinderter Menschen“

Einladung zur Demonstration am 18. März von 10.30 – 11.30 Uhr

vor dem Bundeskanzleramt (Treffpunkt 10.30 Uhr am Washington Platz vor dem Hauptbahnhof) in Berlin

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Sitzung des Bundeskabinetts am 18. März gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für ein allgemeines Investitionsprogramm für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen.

Das heißt,

  • dass viele behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, sowie ihre PartnerInnen nach wie vor lebenslang arm gehalten werden und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen. Zudem werden die Kosten auf ihr Einkommen angerechnet
  • dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen nicht durch ein Bundesteilhabegeld gestärkt wird und
  • dass die viel proklamierte Inklusion nur schleppend voran getrieben werden kann, die Menschenrechte behinderter Menschen weiterhin mit Füßen getreten werden und viele auch zukünftig in aussondernden Sonderwelten leben müssen.

Diese Rückschritte machen wir am Rande der Kabinettssitzung vor dem Bundeskanzleramt anhand konkreter Beispiele behinderter Menschen deutlich und laden Sie zur Teilnahme und Berichterstattung ganz herzlich ein.

V.i.S.d.P.: Kampagne unter www.teilhabegesetz.org – Ottmar Miles-Paul

 

2. NITSA-Netzwerktreffen in Lobbach

faviconAm vergangenen Wochenende trafen sich zum zweiten Mal Mitglieder und Unterstützer des Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) zu einem Strategie-Wochenende in Lobbach bei Heidelberg. Dabei stand das geplante Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt der Diskussion.

Dr. Klaus Mück erklärte, dass die verbleibende Zeit bis zum angekündigten Referentenentwurf im Oktober diesen Jahres genutzt werden müsse, um nochmals mit Nachdruck die wichtigsten Themen für Menschen mit Assistenzbedarf in die Öffentlichkeit zu tragen. Dazu gehöre zweifellos das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, die Bedarfsdeckung und die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der erforderlichen Fachleistungen. Man plane mit Veranstaltungen und Aktionen, Entscheidungsträger und Politik hierfür zu sensibilisieren. Dazu sei auch eine zweitägige Fachtagung im Mai und die tatkräftige Unterstützung von Oliver Straub bei seiner Tour für ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegesetz quer durch Deutschland bis nach Berlin geplant.

„Wenn wir endlich wissen, wohin die Reise beim Bundesteilhabegesetz geht“, so Dr. Klaus Mück, „gilt es Bedenken zum Beispiel auf Seiten von Finanzpolitikern oder der Länder auszuräumen. An Argumenten mangelt es uns nicht, und auch nicht am Willen Überzeugungsarbeit bis zu den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen hinein zu betreiben.“

Veröffentlichung bei den kobinet-Nachrichten