Das Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft – Was ändert sich ab 2017?

faviconDas Bundesteilhabegesetz wurde Ende 2016 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit tritt 2017 das sog. Übergangsrecht in Kraft, bevor dieses 2020 durch die eigentliche Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung abgelöst wird.

Das Übergangsrecht bringt für die Betroffenen im Wesentlichen erste Verbesserungen im Bereich der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen. Wie sich diese Änderungen konkret auf Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz angewiesen sind, auswirken, erfahren Sie in den FAQ zum Bundesteilhabegesetz im Service-Bereich der NITSA-Hompeage.