Bericht zur NITSA-Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2021 Zoom-Teilnehmer

Am 28. März 2021 fand die jährliche Mitgliederversammlung unseres Vereins NITSA e.V. für das Geschäftsjahr 2020 statt. Es war die vielleicht kürzeste Mitgliederversammlung, die es jemals gab. Von den veranschlagten 3 Stunden wurden lediglich 30 Minuten benötigt. Die Sitzung fand digital via Zoom statt.

Insgesamt gab es neun Punkte in der Tagesordnung, die besprochen werden mussten. Um 14:06 Uhr begrüßte Jens Merkel, der im zweiten Tagesordnungspunkt als Versammlungsleiter einstimmig gewählt wurde, die Teilnehmenden. Die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurden festgestellt. Auch die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen beschlossen.

Es folgten die Vorstellung des Geschäftsberichts, des Kassenberichts und der Bericht des Rechnungsprüfers. Seitens der Teilnehmenden gab es keine Anmerkungen zu den Berichten. Demnach wurde der Vorstand im Zuge des achten Tagesordnungspunktes für das Jahr 2020 einstimmig entlastet.

Der letzte Tagesordnungspunkt bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Berichte und Themen in die Versammlung einzubringen. Ottmar Miles-Paul berichtete über zwei spannende Gesetzesvorhaben, die NITSA e.V. betreffen. Zum einen das Teilhabestärkungsgesetz, welches aktuell verhandelt wird. NITSA e.V. setzt sich schon lange für Assistenz im Krankenhaus ein, die aktuell für Menschen, die über einen Pflegedienst oder einen Assistenzdienst mit persönlicher Assistenz versorgt sind, nicht vorgesehen ist. Im Zuge der Veränderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz könnte es hier zu einer Änderung kommen. Im Zuge des Teilhabestärkungsgesetzes sollen auch die Zugänge zu den Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt werden: in den aktuellen Entwürfen entstehen keine negativen Einschränkungen, doch die Bundesländer sind gegen den Entwurf, weshalb Verschlechterungen zu befürchten sind.

Die zweite Anmerkung, die Ottmar Miles-Paul einbrachte, war das Barrierefreiheitsgesetz. Seit 2016 hat sich diesbezüglich nichts mehr getan. Da aktuell eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss, gibt es einen Planungsvorgang im Bund. Dieser sieht vor, die Vorschläge der EU 1:1 umzusetzen, was bedeutet, dass die Barrierefreiheit vor allem im digitalen Bereich ausgebaut werden muss. Es sind sehr lange Übergangsfristen geplant. Jedoch wird in diesem Gesetz nichts baulich geregelt, weshalb dann z.B. ein Geldautomat eine Sprachausgabe haben muss, damit blinde Menschen ihn nutzen können, Stufen vor Geldautomaten würden aber nicht von dem Gesetz beeinflusst. Das hieße, dass ein Geldautomat mit Sprachausgabe als barrierefrei gilt, auch wenn er für rollstuhlfahrende Personen nicht zu erreichen wäre. Auch im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen sind in den Neuregelungen keine Vorgaben zu finden. Ottmar rief dazu auf, die Wichtigkeit des Themas noch einmal in den sozialen Medien zu verbreiten, zu teilen und entsprechend laut zu werden.

Zum Schluss dankte der Vorstand allen Mitgliedern und Mitgliederrinnen, die im bewegenden Corona-Jahr den Verein unterstützt haben.

Autorin: Laura Mench

NITSA-Strategiewochenende

faviconVom 23. bis 25. November findet wieder unser Strategietreffen statt, dieses Mal in der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld bei Uder.

Hierzu konnten wir Corinna Rüffer (behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) für Freitag, den 23.11.2018 ab 17:00  Uhr gewinnen, sofern die Tagesordnung des Bundestages es zulässt. Es erwartet uns mit Sicherheit ein spannender behindertenpolitischer Abend mit ihr.

Samstag, den 24.11.2018 werden wir in gewohnter Weise mit der Erarbeitung neuer Ziele für das nächste halbe Jahr verbringen.

Weiterhin wird am Sonntag, den 25.11.2018 eine Mitgliederversammlung inkl. turnusgemäßer Neuwahl des Vorstands stattfinden.

Wir haben in der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld eine Option auf eine ganze Reihe von Zimmern. 3 Tage bzw. 2 Nächte kosten mit VP 101,00 Euro pro Person! Wenn ihr dabei sein wollt, dann schreibt uns bitte: info@nitsa-ev.de

Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!

Dokumentation zur NITSA-Veranstaltung „Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz“ online

"Quo vadis? BTHG"Ende Juni folgten zahlreiche Menschen mit Assistenzbedarf, aber auch Vereine oder Organisationen, die Menschen mit Assistenzbedarf beraten oder Assistenz organisieren, der NITSA-Einladung zu einer ersten Bestandsaufnahme hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Im Rahmen der Bildungs- und Informationsveranstaltung „Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz“ sprachen unter anderem Marc Nellen (BMAS), Matthias Münning (BAGüS) und Dr. Harry Fuchs (Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf).

Zwischenzeitlich ist die Dokumentation zur Veranstaltung online auf der NITSA-Homepage abrufbar. Dort findet sich auch eine Sammlung aller Vorträge.

Bildungs- und Informationsveranstaltung: Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz

NITSA-Logo faviconAm 22./23. Juni 2017 lädt NITSA e.V. zu einer Bildungs- und Informationsveranstaltung zum Thema „Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz“ ein. Die Veranstaltung findet in den Räumen des Sozialverbands Deutschland e.V., Stralauer Straße 63, 10179 Berlin statt. Zielgruppe sind in erster Linie Menschen mit Assistenzbedarf, aber auch Vereine oder Organisationen, die Menschen mit Assistenzbedarf beraten oder Assistenz organisieren.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Verena Bentele wird mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnen.

Ausführliche Information sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet man unter:
Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Assistenz

Als Referenten und Moderatoren haben zugesagt:

Marc Nellen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leiter der Projektgruppe „Bundesteilhabegesetz“

Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Horst Frehe, Forum behinderter Juristinnen und Juristen

Raul Krauthausen, Berliner Autor. Aktivist

Barbara  Vieweg, Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Dr. Harry Fuchs, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf (Sozial- und Kulturwissenschaften), Abteilungsdirektor a.D. und freiberuflich tätiger Sozialexperte und Politikberater

Ottmar Miles-Paul, langjähriger Behindertenbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz und Organisator der Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“

Freedom Drive 2017 – NITSA nimmt teil – Du auch?

Foto "Assistenz sichert Bürgerrechte" (© Onafhankelijk Leven vzw): Zeigt einen Elektrorollstuhlfarer, dem das Megaphon von seinem Assistenten gehalten wird.Der Freedom Drive ist eine der wichtigsten Kampagnen des European Network on Independent Living (ENIL), der europäischen Dachorganisation der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Seit 2003 findet er alle zwei Jahre statt. Durch ihn erhalten die Aktivist*innen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung eine einzigartige Gelegenheit sowohl mit Abgeordneten des europäischen Parlaments zum Thema Menschenrechte zu diskutieren als auch Erfahrungen und Ideen mit anderen Betroffenen aus ganz Europa auszutauschen.

NITSA e.V. als deutsche Mitgliedsorganisation von ENIL möchte alle einladen an dieser informativen Woche teilzunehmen. Wir bemühen uns um Spenden und um Sponsoring, sodass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Wunsch bei NITSA e.V. einen Zuschuss beantragen können. Mehr Infos.

Spenden

Bitte unterstützen Sie dieses Projekt mit Ihrer Spende!!!

Bankverbindung:

Deutsche Skatbank

IBAN               DE56 8306 5408 0004 8465 16

BIC                 GENODEF1SLR

Verwendungszweck: Freedom Drive 2017 (unbedingt angeben!!!)

Aufruf zur Demo in Berlin – 25-jähriges Jubiläum – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen

Aufruf DEMO Berlin 2017

Dieses Jahr ist das 25-jährige Jubiläum des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen. Die Menschen in Deutschland werden auch wieder zahlreich mit protestieren. Gründe gibt es genug, auch nach bzw. erst recht durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es gibt dieses Jahr eine Jubiläums-Route vom Bebelplatz über die Straße „Unter den Linden“ bis zum Brandenburger Tor, wo dann weitere Kundgebungen stattfinden werden.

Das diesjährige Motto lautet „Wir gestalten unsere Stadt – Einfach machen – für alle!“Bitte nehmt wieder zahlreich teil! Seit laut, seid bunt, sagt eure Meinung!

Jens Merkel protestiert angekettet mit anderen Menschen mit Behinderung am Berliner Spreeufer

Bild: angekettete Behindertenaktivisten am Reichstagsufer in Berlin ©privat

NITSA-Vorstandsmitglied Jens Merkel kämpfte mit vielen Kollegen in Berlin für Barrierefreiheit und ein gutes Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Kurz nach seiner Rückkehr aus Berlin, wo sich Jens Merkel solidarisch mit etwa 40 anderen Rollstuhlfahrern und vielen anderen Aktivisten der Behindertenbewegung am Reichstagsufer ca. 15 Stunden angekettet hat, gab er folgende Stellungnahme:

„Am heutigen 12.05.2016 wurde im Bundestag die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes verabschiedet. Mit dieser Novellierung hat es die Bundesregierung verpasst, ein modernes und vermutlich verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden. Auch wenn einige Regelungen positiv zu bewerten sind, hat die Bundesregierung den Knackpunkt eben nicht im Gesetz verankert. Die Privatwirtschaft wird wieder nicht verpflichtet, Barrierefreiheit zu schaffen. Damit können nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern z.B. auch Rollator-nutzer und/oder Mütter/Väter mit Kinderwagen sich eben nicht darauf verlassen, in Kinos, Gaststätten oder Geschäfte zu kommen. Ebenso ist das online einkaufen für Menschen mit Behinderungen, aufgrund des Mangels an Barrierefreiheit von Internetseiten, kaum möglich. Die Regelungen im BGG sollen nur für Bundesbehörden und für Landesbehörden, wenn sie Bundesrecht umsetzen, gelten.“

Viele Menschen mit Behinderungen haben wie auch Jens Merkel, es einfach satt, sich von der Politik einlullen zu lassen. Darum haben sich all diese Menschen, um deren Rechte es geht, sich am Berliner Reichstagsufer gegenüber den Grundgesetztafeln angekettet, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

Ein weiterer Punkt, wogegen sich die Aktion richtete, war die Vorlage des Referentenentwurfes der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz. Wenn dieser Gesetzentwurf im Herbst gar verabschieden werden sollte, drohen massive Verschlechterungen im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage. U.a. droht vielen behinderten Menschen mit Assistenzbedarf die Abschiebung in ein Heim und weiterhin die Verarmung. Jens Merkel, der auch auf Assistenz angewiesen ist, betont, dass es hoffentlich mit dieser Aktion gelungen ist, dass der Heilige Geist in die Köpfe der Politikerinnen und Politiker geschossen ist und sie endlich begreifen, dass es um nicht mehr und nicht weniger als um Menschenrechte geht.

Alle Aktionen in dieser Zeit können Sie in den neuen Medien unter dem Motto: #NichtmeinGesetz verfolgen. Bitte unterstützen Sie uns zahlreich.

KOMMT ALLE MIT NACH BERLIN – Demo am 4. Mai 2016

Foto Protesttag Berlin demonstrierende MenschenDieses Jahr ist ein sehr entscheidendes Jahr! Ein modernes Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen soll verabschiedet werden und Verbesserungen mit sich bringen. So die Theorie. Denn die Vorboten verheißen nichts Gutes. So kann es wohl auch zu Verschlechterungen kommen.

Dagegen müssen wir kämpfen und besonders laut werden!

Kommt alle zahlreich nach Berlin, bringt Familie, Freunde und Bekannte mit, damit die diesjährige Demo ein mehr als eindrucksvolles Bild abgeben kann! Wir müssen den Politikern unbedingt zeigen, dass sie uns nicht ignorieren können und wir für unsere Rechte, für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe, kämpfen und auf die Straße gehen!!!

Wir holen Dich am 3. Mai ab und bringen Dich danach wieder zurück!

Es gibt schon viele die nach Berlin zur Demo wollen. Deshalb melden Sie sich schnellstmöglich an, solange es noch freie Plätze gibt!

Weitere Infos und das Anmeldeformular

 

Dokumentation zur NITSA-Fachtagung online

NITSA-Logo„Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?“, so lautete der Titel einer zweitägigen Fachtagung, die das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) in Berlin am 21. und 22. Mai 2015 veranstalte. Zwischenzeitlich wurde die Dokumentation zur Fachtagung fertiggestellt und unter folgendem Link www.nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/nitsa-fachtagung-mai-2015 veröffentlicht.

Zusammenfassung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses

NITSA-LogoDas Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V. begrüßt die Empfehlungen des Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Da der abschließende Text bislang nur in englischer Sprache vorliegt, möchten wir hier einige „Highlights“ hervorheben. Aufgrund des Umfangs des Dokuments können wir allerdings nicht auf alle Punkte eingehen.

Die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene wird kritisiert, ebenso wird festgestellt, dass sowohl existierende als auch neue Gesetze nicht immer mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Darüber hinaus werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend anerkannt. Aus diesem Grund wird eine Harmonisierung existierender Gesetze mit der BRK empfohlen, sowie zukünftige Gesetze im Sinne der Konvention zu erstellen.

Der Fachausschuss weist darauf hin, dass eine Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erachtet wird und damit auch Sanktionen nach sich ziehen muss.

Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Auch hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.

Besonders besorgt zeigte sich der Ausschuss über die Praktiken der Fixierung oder der Verabreichung von Medikamenten zur Ruhigstellung, vor allem in Einrichtungen. Dies ist ein Akt der Folter.

Da Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben zu unseren Hauptthemen gehört, waren wir natürlich besonders erfreut die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesen Themen zu erfahren. Kritisiert wird der hohe Grad an Institutionalisierung, (viele Menschen mit Behinderung müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben), sowie der Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsdiensten häufig von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird eine Reform des § 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt) empfohlen. Ausreichende finanzielle Ressourcen zum Abbau separierender Einrichtungen und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sollen zur Verfügung gestellt werden. Das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, wurde ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland, wie Deutschland, wenig glaubwürdig sei.

Auch das Thema Elternassistenz wurde angesprochen. Behinderten Eltern sollte eine angemessene Unterstützung/Assistenz zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um ihre Kinder großzuziehen. Es wurde scharf kritisiert, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können, nur weil diese eine Behinderung haben.

Verwundert zeigte sich der Ausschuss auch über die Praxis, dass Menschen mit Behinderung gezwungen sind ihr persönliches Einkommen und Vermögen für behinderungsbedingte Mehrkosten einzusetzen, vor allem, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Menschen mit Behinderung muss der gleiche Lebensstandard zugebilligt werden wie Menschen ohne Behinderung mit vergleichbarem Einkommen. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt nun explizit klargestellt wurde, da er in der Vergangenheit politisch noch recht kontrovers diskutiert wurde.

Insgesamt sind wir mit den Aussagen des Fachausschusses und der Kritik gegenüber Bund und Ländern durchaus zufrieden. Ohne die unermüdliche Arbeit behinderter Menschen in Deutschland und ihrer Verbände wäre das Urteil mit Sicherheit lange nicht so vernichtend ausgefallen. Die Empfehlungen des Ausschusses und unsere Forderungen der letzten Jahre stimmen in nahezu erschreckender Weise überein. Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, die Empfehlungen ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.