Im August/September hatten wir alle Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Haushalts- und Gesundheitsausschuss bezüglich der Berechnungen des BMAS zum Einkommenseinsatz in der Eingliederungshilfe angeschrieben. Mit unserem Schreiben beanstandeten wir in den BMAS-Berechnungen Fehler, unrealistische Annahmen und die Nichtberücksichtigung ganzer Personengruppen, konkret die Personengruppe der Menschen mit Pflegestufe 3.
In Reaktion auf unser Schreiben und aufgrund kritischer Rückfragen von Ausschussmitgliedern griff das BMAS wesentliche Kritikpunkte auf und ergänzte die BMAS-Website Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz. Hierauf haben wir mit einem weiteren Schreiben an alle Ausschussmitglieder Stellung genommen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das BMAS die fehlerhaften Berechnungen korrigiert hat, aber wichtige Aspekte ausweichend, irreführend oder mit einer bloßen unüberprüfbaren Behauptung beantwortet. Ein inhaltlicher Diskurs zum Hauptkritikpunkt „Einkommenseinbußen für Menschen mit Pflegestufe 3“ findet nicht statt. Ebenso ist das BMAS nicht in der Lage, schlüssig darzulegen, weshalb die Sonderregelung gem. § 87 Abs. 1 SGB XII für Menschen mit Pflegestufe 3 und blinde Menschen im BTHG abgeschafft werden soll.