NITSA-Vorstandssitzung am 4. Januar 2021

faviconAm 4. Januar 2021 traf sich der Vorstand von NITSA e.V. zum ersten Mal im Jahr 2021. Die Corona-Pandemie wird auch im Jahr 2021 voraussichtlich den Verein beschäftigen. Noch immer ist nicht abschließend geklärt, wie Assistenznehmer*innen und deren Teams mit Schutzkleidung versorgt werden, sollte es zu einer Infektion mit dem Coronavirus kommen. Auch bei der Impfung gegen das Coronavirus werden Assistenzteams und Hochrisiko-Patienten, die nicht genau den Vorgaben des Gesundheitsministeriums entsprechen, bis dato nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

In Berlin ist es seit Anfang des Jahres möglich, dass Assistenznehmer*innen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenzpersonen testen lassen können. Dies geschieht an drei festgelegten Teststellen, vorwiegend mit einem sogenannten Schnelltest. Zu Testverfahren für persönliche Assistenten und Assistentinnen in anderen Bundesländern ist NITSA e.V. nichts bekannt. Deshalb bitten wir um Zusendung von Erfahrungen in Bezug auf persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell und Corona-Testverfahren. NITSA nimmt die Erfahrungsberichte gerne per E-Mail info@nitsa-ev.de  oder über die Umfrage bei Facebook entgegen.

Des Weiteren hat NITSA zur Kenntnis genommen, dass einige Pflegedienste den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB IX wieder persönlich durchführen.

Für das neue Jahr hat sich der Verein auch den ein oder anderen Vorsatz gesetzt. Hierzu gehört auch, dass die Homepage von Grund auf erneuert werden muss. Hierfür wird Unterstützung benötigt. Hierzu folgt ebenfalls eine Suche nach Unterstützung über die sozialen Medien.

Eure Erfahrungen mit COVID19-Schnelltests

faviconCOVID19-Schnelltests können einen Aufschluss darüber geben, ob sich eine Person infiziert hat oder nicht. Die persönliche Assistenz wurde bisher nicht zu den Institutionen gezählt, die diese Tests nutzen konnten.

Seit Anfang des Jahres ist es für persönliche Assistentinnen und Assistenten in Berlin möglich, sich an drei festgelegten Teststellen, testen zu lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Arbeitgebermodell entstehen dadurch keine Kosten.

Gerne möchten wir wissen, wie es in eurem Bundesland aussieht? Mussten eure Assistentinnen und Assistenten sich schon testen lassen? Wenn ja, wo konnte das gemacht werden? Was hat das gekostet? Und wer hat die Kosten übernommen?

Schreibt uns gerne hier ein Kommentar, eine private Nachricht oder eine E-Mail an info@nitsa-ev.de.

Nur wo Teilhabe drauf steht, ist auch Teilhabe drin?

faviconZwei Tage vor Weihnachten „beglückte“ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen mit einem Referentenentwurf zum sog. Teilhabestärkungsgesetz. Dabei räumte das BMAS den Vereinen und Verbänden keine vier Wochen zu einer Stellungnahme ein, und das über die Weihnachtsfeiertage. Liebes BMAS, echte Teilhabe geht anders.

Die Notwendigkeit zu einem Teilhabestärkungsgesetz – gerade einmal vier Jahren nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – zeigt deutlich, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, nach wie vor in Deutschland nicht umgesetzt ist.

Aber von den grundlegenden und bekannten Teilhabeverhinderungstatbeständen ist nach wie vor nichts zu lesen im Referentenentwurf. Wo Teilhabe drauf steht, sollte auch Teilhabe drin sein! Daher fällt unsere Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz wenig schmeichelhaft aus.