NITSA-Vorstandssitzung am 4. Januar 2021

faviconAm 4. Januar 2021 traf sich der Vorstand von NITSA e.V. zum ersten Mal im Jahr 2021. Die Corona-Pandemie wird auch im Jahr 2021 voraussichtlich den Verein beschäftigen. Noch immer ist nicht abschließend geklärt, wie Assistenznehmer*innen und deren Teams mit Schutzkleidung versorgt werden, sollte es zu einer Infektion mit dem Coronavirus kommen. Auch bei der Impfung gegen das Coronavirus werden Assistenzteams und Hochrisiko-Patienten, die nicht genau den Vorgaben des Gesundheitsministeriums entsprechen, bis dato nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

In Berlin ist es seit Anfang des Jahres möglich, dass Assistenznehmer*innen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenzpersonen testen lassen können. Dies geschieht an drei festgelegten Teststellen, vorwiegend mit einem sogenannten Schnelltest. Zu Testverfahren für persönliche Assistenten und Assistentinnen in anderen Bundesländern ist NITSA e.V. nichts bekannt. Deshalb bitten wir um Zusendung von Erfahrungen in Bezug auf persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell und Corona-Testverfahren. NITSA nimmt die Erfahrungsberichte gerne per E-Mail info@nitsa-ev.de  oder über die Umfrage bei Facebook entgegen.

Des Weiteren hat NITSA zur Kenntnis genommen, dass einige Pflegedienste den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB IX wieder persönlich durchführen.

Für das neue Jahr hat sich der Verein auch den ein oder anderen Vorsatz gesetzt. Hierzu gehört auch, dass die Homepage von Grund auf erneuert werden muss. Hierfür wird Unterstützung benötigt. Hierzu folgt ebenfalls eine Suche nach Unterstützung über die sozialen Medien.

Eure Erfahrungen mit COVID19-Schnelltests

faviconCOVID19-Schnelltests können einen Aufschluss darüber geben, ob sich eine Person infiziert hat oder nicht. Die persönliche Assistenz wurde bisher nicht zu den Institutionen gezählt, die diese Tests nutzen konnten.

Seit Anfang des Jahres ist es für persönliche Assistentinnen und Assistenten in Berlin möglich, sich an drei festgelegten Teststellen, testen zu lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Arbeitgebermodell entstehen dadurch keine Kosten.

Gerne möchten wir wissen, wie es in eurem Bundesland aussieht? Mussten eure Assistentinnen und Assistenten sich schon testen lassen? Wenn ja, wo konnte das gemacht werden? Was hat das gekostet? Und wer hat die Kosten übernommen?

Schreibt uns gerne hier ein Kommentar, eine private Nachricht oder eine E-Mail an info@nitsa-ev.de.

NITSA-Mitgliederversammlung

faviconAm 21. November 2020 fand die jährliche Mitgliederversammlung von NITSA e.V. statt. Neben den üblichen Formalitäten, wie dem Geschäftsbericht und Kassenbericht des Jahres 2019 wurde der Vorstand neu gewählt.

Im Wesentlichen gibt es hier keine Veränderungen zu vermelden. Die drei gleichberechtigten Vorstände sind und bleiben Klaus Mück, Jens Merkel und Harry Hieb.

Auch die Beisitzer des Vorstandes wurden neu gewählt. Hier gibt es ebenfalls keine wesentlichen Veränderungen. Die neuen/alten Beisitzer*innen sind:

  • Matthias Grombach
  • Jenny Bießmann
  • Karin Brich
  • Thomas Schulze zur Wiesch

Vakant blieb der 5. Beisitzerposten, den Dr. Corina Zolle inne hatte bis sie im April 2020 verstarb. Alle gewählten Personen nahmen die Wahl und ihr neues/altes Amt an.

Auf Punkt 10 der Tagesordnung stand die Diskussion aktueller Themen, denen sich NITSA e.V. in nächster Zeit annehmen möchte. Hierzu gehört vor allem das Bundesteilhabegesetz, welches in der Umsetzung wachsam beobachtet werden muss.

Außerdem die Assistenz im Krankenhaus, die aktuell für Nutzer*innen von Assistenzdiensten und Pflegediensten bisher nicht oder nur in Einzelfällen genehmigt wurde.

Jenny Bießmann machte noch einmal auf die Umfrage zum Thema Lohn- und Gehalt in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell aufmerksam. Es geht bei dieser Umfrage darum, herauszufinden, welche Löhne und Zuschläge Assistenznehmer*innen in ganz Deutschland für ihre Teams bewilligt bekamen.

Da kam auch das Thema Tarifvertrag für die persönliche Assistenz noch einmal zur Sprache. So birgt ein Tarifvertrag oder gar der Anschluss an eine Gewerkschaft für Assistentinnen und Assistenten eine Vielzahl an Vor- und Nachteilen für das selbstbestimmte Leben mit persönlicher Assistenz. NITSA e.V. steht dabei bundeseinheitlichen Löhnen für Assistenzgeber*innen kritisch gegenüber, da auch die Lebenshaltungskosten nicht bundeseinheitlich sind (z.B. Wohnraum in Großstädten wie München besonders teuer). Allerdings müssen regionale Gleichheiten bestehen, um z.B. die Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können und das Abwandern von Assistenzgeber*innen in Nachbarregionen mit besserer Entlohnung zu verhindern.

Auch die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeit von NITSA e.V. weiterhin. So wurde die Mitgliederversammlung erstmals vollständig digital abgehalten. Auf Nachfrage wies Jenny Bießmann noch einmal auf ihre Anfrage an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hin, die gestellt wurde, damit Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz auch von den neuen Schnelltests profitieren können. Aufgrund Überlastung der angeschriebenen Personen ist in geraumer Zukunft keine Antwort zu erwarten.

Das Thema Schutzkleidung und die Verteilung im Fall einer Infektion wurde ebenfalls diskutiert. So ist nicht abschließend geklärt, wo sich Assistenznehmer*innen hinwenden können, wenn sie mit Corona infiziert sind und ihre Teams vor einer Ansteckung schützen müssen. Es gibt Anlaufstellen, wie z.B. das Gesundheitsamt der entsprechenden Stadt oder des Bezirks, die Schutzkleidung verteilen können, aber bisher sind dem Verein keine Fälle bekannt, in denen eine Inanspruchnahme versucht wurde. Auch einzelne Organisationen und Stiftungen können Schutzkleidung zur Verfügung stellen.

Ähnlich wie die Corona Pandemie beschäftigt auch das GKV-IPReG weiterhin. Hier gab es Input von Constantin Grosch und Laura Mench, wie in Zukunft Menschen mit Behinderung generell besser an Prozessen der Gesetzgebung und Richtlinienentwicklung (z.B. im G-BA) beteiligt werden können.

Abschließend bedankte sich der Verein für die Mitarbeit und freut sich auf die weitere gemeinsame Aktionen.

Euer NITSA-Vorstand

Assistenz sichern in Corona-Zeiten

faviconViele Assistenznehmer im Arbeitgebermodell haben die Befürchtung, dass Ihre Assistentinnen und Assistenten bei einer möglichen Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr zu ihnen an den Arbeitsplatz fahren dürfen. In der Folge wäre die Pflege und die Bewältigung des Alltags nicht mehr gesichert.

Um dieses Risiko zu minimieren, bieten wir eine Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zum Download an. Die Muster-Bescheinigung muss individuell mindestens hinsichtlich folgender Punkte angepasst werden (bitte auch mögliche landesspezifischen Anpassungen vornehmen, falls nötig):

  • Arbeitnehmerdaten
  • Arbeitgeberdaten
  • Verweis auf letzten Bescheid zur Persönlichen Assistenz
  • Betriebsnummer
  • Schwerbehindertenausweis (eingescannt)
  • Personalausweis (eingescannt)

Link zum Download: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers