Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz

faviconIm Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird derzeit das sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz erarbeitet, mit dem unterhaltsverpflichtete Angehörige und Eltern volljähriger behinderter Kinder, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, finanziell entlastet werden sollen.

Der vorliegende Referentenentwurf zeigt einmal mehr, welch unterschiedliche Maßstäbe hinsichtlich der Einkommensanrechnung bei direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen und indirekt betroffenen Angehörigen angelegt werden. Für Angehörige soll eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro gelten, bei Menschen mit Behinderungen soll es hingegen bei der Einkommensgrenze von knapp 30.000 Euro bleiben. Dies ist Menschen mit Behinderungen nicht vermittelbar. Eine Wertschätzung der Leistung von Menschen mit Behinderungen ist das definitiv nicht. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots muss der Referentenentwurf entsprechend nachgebessert werden.

Hier unsere Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, die heute an das BMAS versandt wurde.

Weiterer BTHG-Giftzahn gezogen – Wurzelbehandlung dennoch notwendig

faviconHeute wurden alle unsere Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf der offiziellen Seite der BTHG-Umsetzungsbegleitung beantwortet.

Antworten zu den Fragen aus dem Bereich der Einkommens- und Vermögensanrechnung

  • Frage #1000: Vermögensanrechnung ohne Härtefallregelung
  • Frage #1001: Einkommenseinbußen durch fehlende Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse
  • Frage #1002: Einkommenseinbußen durch fehlende Regelung
  • Frage #1003: Bestandsschutz lückenhaft

Antwort zur Frage bzgl. des Zwangspoolens

  • Frage #1004: Zwangspoolen im ambulanten Bereich

Antwort zur Frage bzgl. Budgetverordnung

  • Frage #1006: Budgetverordnung außer Kraft

Neben der bereits angekündigten Wiedereinführung der Härtefallregelung bei der Vermögensanrechnung (siehe Frage #1000 und NITSA-Nachricht „Erster BTHG-Giftzahn gezogen“) stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Antwort bzgl. der Budgetverordnung klar, dass Budgets nach wie vor zu Monatsbeginn ausgezahlt werden müssen, und nicht, wie neuerdings von manchen Leistungsträgern praktiziert, zum Monatsende. Wir danken für diese Klarstellung.

Dennoch sind viele Antworten unbefriedigend. So wird beispielsweise mit der Antwort zur Frage „Einkommenseinbußen durch fehlende Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse“ deutlich, dass „die Festsetzung der Grenzen, ab der ein Beitrag aufzubringen ist, unter Beachtung der bisherigen durchschnittlichen Einkommenssituation und der durchschnittlichen Ausgaben der Leistungsbezieher erfolgte.“ Es ist folglich nicht überraschend, dass viele Leistungsberechtigte, die diesem Durchschnitt nicht genügen, durch die neue Einkommensanrechnung schlechter gestellt werden. Weiterhin wird deutlich, dass Menschen mit Behinderungen nur untereinander verglichen werden. Das durchschnittliche Einkommen aller Erwerbstätigen spielt bei dieser Betrachtung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, warum Menschen mit Behinderungen bestenfalls durchschnittlich verdienen dürfen, um einer Einkommensanrechnung zu entgehen.

Daher wird sich das BTHG einer weiteren schmerzhaften Wurzelbehandlung unterziehen müssen. Wir bleiben dran!