In einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung erkundigte sich der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) nach den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Die Bundesregierung teilte mit, dass die Prüfung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen sei. Dabei würden sowohl die finanzielle Entwicklung in der Eingliederungshilfe als auch die Haushaltssituation von Ländern und Kommunen sowie potenzielle Verwaltungsvereinfachungen berücksichtigt. Die Gespräche mit den Kostenträgern sowie die Prüfung möglicher Optionen dauern noch an.
Seit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG im Jahr 2020 übersteigen die Ausgaben für die Einkommens- und Vermögensprüfung der Leistungsberechtigten die Einnahmen aus der Anrechnung jedoch erheblich. Die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung könnte somit nicht nur zur Entlastung der Betroffenen beitragen, sondern auch positive Effekte für die Haushaltssituation der Länder und Kommunen mit sich bringen. Angesichts der verbleibenden Monate dieser Legislaturperiode sollte die Bundesregierung die Prüfung schnellstmöglich abschließen, um den angekündigten Reformschritt zeitnah umzusetzen.
Link zur schriftlichen Anfrage: PDF-Dokument