NITSA-Mitgliederversammlung

faviconAm 21. November 2020 fand die jährliche Mitgliederversammlung von NITSA e.V. statt. Neben den üblichen Formalitäten, wie dem Geschäftsbericht und Kassenbericht des Jahres 2019 wurde der Vorstand neu gewählt.

Im Wesentlichen gibt es hier keine Veränderungen zu vermelden. Die drei gleichberechtigten Vorstände sind und bleiben Klaus Mück, Jens Merkel und Harry Hieb.

Auch die Beisitzer des Vorstandes wurden neu gewählt. Hier gibt es ebenfalls keine wesentlichen Veränderungen. Die neuen/alten Beisitzer*innen sind:

  • Matthias Grombach
  • Jenny Bießmann
  • Karin Brich
  • Thomas Schulze zur Wiesch

Vakant blieb der 5. Beisitzerposten, den Dr. Corina Zolle inne hatte bis sie im April 2020 verstarb. Alle gewählten Personen nahmen die Wahl und ihr neues/altes Amt an.

Auf Punkt 10 der Tagesordnung stand die Diskussion aktueller Themen, denen sich NITSA e.V. in nächster Zeit annehmen möchte. Hierzu gehört vor allem das Bundesteilhabegesetz, welches in der Umsetzung wachsam beobachtet werden muss.

Außerdem die Assistenz im Krankenhaus, die aktuell für Nutzer*innen von Assistenzdiensten und Pflegediensten bisher nicht oder nur in Einzelfällen genehmigt wurde.

Jenny Bießmann machte noch einmal auf die Umfrage zum Thema Lohn- und Gehalt in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell aufmerksam. Es geht bei dieser Umfrage darum, herauszufinden, welche Löhne und Zuschläge Assistenznehmer*innen in ganz Deutschland für ihre Teams bewilligt bekamen.

Da kam auch das Thema Tarifvertrag für die persönliche Assistenz noch einmal zur Sprache. So birgt ein Tarifvertrag oder gar der Anschluss an eine Gewerkschaft für Assistentinnen und Assistenten eine Vielzahl an Vor- und Nachteilen für das selbstbestimmte Leben mit persönlicher Assistenz. NITSA e.V. steht dabei bundeseinheitlichen Löhnen für Assistenzgeber*innen kritisch gegenüber, da auch die Lebenshaltungskosten nicht bundeseinheitlich sind (z.B. Wohnraum in Großstädten wie München besonders teuer). Allerdings müssen regionale Gleichheiten bestehen, um z.B. die Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können und das Abwandern von Assistenzgeber*innen in Nachbarregionen mit besserer Entlohnung zu verhindern.

Auch die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeit von NITSA e.V. weiterhin. So wurde die Mitgliederversammlung erstmals vollständig digital abgehalten. Auf Nachfrage wies Jenny Bießmann noch einmal auf ihre Anfrage an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hin, die gestellt wurde, damit Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz auch von den neuen Schnelltests profitieren können. Aufgrund Überlastung der angeschriebenen Personen ist in geraumer Zukunft keine Antwort zu erwarten.

Das Thema Schutzkleidung und die Verteilung im Fall einer Infektion wurde ebenfalls diskutiert. So ist nicht abschließend geklärt, wo sich Assistenznehmer*innen hinwenden können, wenn sie mit Corona infiziert sind und ihre Teams vor einer Ansteckung schützen müssen. Es gibt Anlaufstellen, wie z.B. das Gesundheitsamt der entsprechenden Stadt oder des Bezirks, die Schutzkleidung verteilen können, aber bisher sind dem Verein keine Fälle bekannt, in denen eine Inanspruchnahme versucht wurde. Auch einzelne Organisationen und Stiftungen können Schutzkleidung zur Verfügung stellen.

Ähnlich wie die Corona Pandemie beschäftigt auch das GKV-IPReG weiterhin. Hier gab es Input von Constantin Grosch und Laura Mench, wie in Zukunft Menschen mit Behinderung generell besser an Prozessen der Gesetzgebung und Richtlinienentwicklung (z.B. im G-BA) beteiligt werden können.

Abschließend bedankte sich der Verein für die Mitarbeit und freut sich auf die weitere gemeinsame Aktionen.

Euer NITSA-Vorstand

Mitteilung zur regelmäßigen Vorstandssitzung NITSA e.V.

faviconAm 2. November 2020 traf sich der Vorstand zur regelmäßigen Digitalkonferenz. Die Bearbeitung aktueller Themen rund um die Corona-Pandemie wird weiter vorangetrieben.

So z.B. auch die Anfrage an den Pflegebevollmächtigten des Gesundheitsministeriums, inwiefern die neuen Antigen-Schnelltests auch für Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesen Schnelltests könnten Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz ihrer Mitarbeiter*innen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SarsCov-2 testen, bevor sie ihren Dienst antreten. Für Pflegeheime und Pflegedienste ist dieser Test schon verfügbar.

Weitere Themen waren das Pflegegeld nach §64 SGB XII, das in der persönlichen Assistenz, vor allem bei häuslicher Krankenpflege häufig nicht mehr gezahlt wird. Außerdem wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe für die Einkommens- und Vermögensanrechnung beschlossen, sowie das Sammeln von Auswirkungen der Übergangsregelung nach §150 SGB IX.

Wir freuen uns auf positive und negative Rückmeldungen, ob und wie die Kostenträger den Übergang zu den neuen Regularien, insbesondere der oben erwähnten Übergangsregelung, gestalten und gestaltet haben.