Bildungs- und Informationsveranstaltung: Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz

NITSA-Logo faviconAm 22./23. Juni 2017 lädt NITSA e.V. zu einer Bildungs- und Informationsveranstaltung zum Thema „Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Persönlichen Assistenz“ ein. Die Veranstaltung findet in den Räumen des Sozialverbands Deutschland e.V., Stralauer Straße 63, 10179 Berlin statt. Zielgruppe sind in erster Linie Menschen mit Assistenzbedarf, aber auch Vereine oder Organisationen, die Menschen mit Assistenzbedarf beraten oder Assistenz organisieren.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Verena Bentele wird mit einem Grußwort die Veranstaltung eröffnen.

Ausführliche Information sowie die Möglichkeit zur Anmeldung findet man unter:
Das Bundesteilhabegesetz und die Zukunft der Assistenz

Als Referenten und Moderatoren haben zugesagt:

Marc Nellen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leiter der Projektgruppe „Bundesteilhabegesetz“

Matthias Münning, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Horst Frehe, Forum behinderter Juristinnen und Juristen

Raul Krauthausen, Berliner Autor. Aktivist

Barbara  Vieweg, Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Dr. Harry Fuchs, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf (Sozial- und Kulturwissenschaften), Abteilungsdirektor a.D. und freiberuflich tätiger Sozialexperte und Politikberater

Ottmar Miles-Paul, langjähriger Behindertenbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz und Organisator der Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz“

BMAS veröffentlicht deutsche Übersetzung der UN-Fachausschuss-Empfehlungen

faviconDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte am 09.07.2015 eine vollständige Übersetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Version mit Hervorhebung relevanter Textpassagen).

Über 73.000 Unterstützer engagieren sich für ‪Nick‬ Maas

NITSA-LogoVor gut 3 Wochen berichteten wir von Nick Maas: „ein 13jähriger lebenslustiger behinderter Junge, soll aus seiner Pflegefamilie herausgerissen werden und in ein Heim ziehen. Natürlich aus Kostengründen! Das zumindest schwebt den Kostenträgern vor.“.

Seitdem hat seine Petition mehr als 73.000 UnterstützerInnen gefunden. Nick und seine Pflegefamilie sind von der Vielzahl der UnterstützerInnen sehr überwältigt und dankbar.

„Durch Ihre Unterstützung signalisierte am Freitagabend die DAK Gesprächs- & Lösungsbereitschaft. Das ‪‎Sozialamt‬ will weiter abwarten, bis der ‪‎Richter‬ am ‪‎Landessozialgericht‬ entscheidet. Es bleibt weiter ungewiss für ‪‎Nick‬. Noch immer ist keine Lösung für die ‪‎Teilhabe‬ am Leben gefunden. Das ist kaum auszuhalten. Alles nur, weil sich DAK, die Stadt ‪Krefeld‬ und der Landkreis ‪‎Ammerland‬ gegenseitig die Verantwortung zu schieben. Die einzige Chance für Nick (und vielleicht auch für andere Betroffene) ist jetzt, größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen. Wir freuen uns, wenn Sie diese ‪Petition‬ per E-Mail und in den sozialen Netzwerken teilen.“,- Wie die Familie gestern am 27.06.2015 auf ihrer Petition-Seite mitteilte.

Die Situation ist also immer noch heikel, weil ungeklärt! Deshalb bittet auch NITSA e.V. Sie sich der Bitte der Familie anzuschließen und eine größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen indem Sie die Petition unterschreiben, Familie und Freunde drauf aufmerksam machen und die Nachricht im den sozialen Netzwerken teilen.

#‎HelftNick‬

Dokumentation zur NITSA-Fachtagung online

NITSA-Logo„Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?“, so lautete der Titel einer zweitägigen Fachtagung, die das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) in Berlin am 21. und 22. Mai 2015 veranstalte. Zwischenzeitlich wurde die Dokumentation zur Fachtagung fertiggestellt und unter folgendem Link www.nitsa-ev.de/verein/veranstaltungen/nitsa-fachtagung-mai-2015 veröffentlicht.

Nick Maas: Warum darf ich nicht mehr leben wie nichtbehinderte Menschen?

NITSA-LogoNick Maas, ein 13jähriger lebenslustiger behinderter Junge, soll aus seiner Pflegefamilie herausgerissen werden und in ein Heim ziehen. Natürlich aus Kostengründen! Das zumindest schwebt den Kostenträgern vor.

Mit der Petition: HILFE! Ohne Hilfe werde ich sterben! hofft die Familie dass dieser Skandal öffentlich wird und das Unrecht durch den Druck der Öffentlichkeit noch abgewendet werden kann. NITSA e.V. unterstützt dieses Vorhaben und bittet Sie, Nick mit Ihrer Unterschrift, und vielleicht darüber hinaus, zu unterstützen. Damit der Willkür der Behörden in diesem Fall Einheit geboten werden kann.

Nick ist fast von Geburt an behindert. Sein leiblicher Vater konnte dies nicht akzeptieren und hat daraufhin Mutter und Sohn verlassen. Die Mutter starb wenige Jahre später auf tragische Art und Weise. Fortan lebte Nick in einer Pflegefamilie. Die Familie wurde bisher durch einen Pflegedienst unterstützt, da Nick einen Bedarf von 24 Stunden am Tag hat.

Die Unterstützung durch den Pflegedienst ist jetzt kaum noch gegeben, da die zuständigen Kostenträger, das Sozialamt und die zuständige Krankenkasse, den Pflegedienst nicht mehr bezahlen. Dadurch sind Schulden in Höhe von 25.000 € entstanden.

Die Familie ist am Boden und warte zurzeit noch auf die Entscheidung eines Antrages im Eilverfahren, den sie aber bereits im Dezember letzten Jahres gestellt haben. Das zuständige Gericht scheint aber keine Eile Tag zu legen.

Deshalb unterstützen auch Sie bitte die Petition: HILFE! Ohne Hilfe werde ich sterben!

Deutsche Übersetzung der Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (zur NITSA-Meldung). Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (in Englisch). Ferner wird eine vorläufige nicht offizielle Übersetzung der relevanten Textpassagen angeboten.

Zusammenfassung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses

NITSA-LogoDas Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V. begrüßt die Empfehlungen des Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Da der abschließende Text bislang nur in englischer Sprache vorliegt, möchten wir hier einige „Highlights“ hervorheben. Aufgrund des Umfangs des Dokuments können wir allerdings nicht auf alle Punkte eingehen.

Die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene wird kritisiert, ebenso wird festgestellt, dass sowohl existierende als auch neue Gesetze nicht immer mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Darüber hinaus werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend anerkannt. Aus diesem Grund wird eine Harmonisierung existierender Gesetze mit der BRK empfohlen, sowie zukünftige Gesetze im Sinne der Konvention zu erstellen.

Der Fachausschuss weist darauf hin, dass eine Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erachtet wird und damit auch Sanktionen nach sich ziehen muss.

Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Auch hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.

Besonders besorgt zeigte sich der Ausschuss über die Praktiken der Fixierung oder der Verabreichung von Medikamenten zur Ruhigstellung, vor allem in Einrichtungen. Dies ist ein Akt der Folter.

Da Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben zu unseren Hauptthemen gehört, waren wir natürlich besonders erfreut die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesen Themen zu erfahren. Kritisiert wird der hohe Grad an Institutionalisierung, (viele Menschen mit Behinderung müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben), sowie der Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsdiensten häufig von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird eine Reform des § 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt) empfohlen. Ausreichende finanzielle Ressourcen zum Abbau separierender Einrichtungen und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sollen zur Verfügung gestellt werden. Das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, wurde ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland, wie Deutschland, wenig glaubwürdig sei.

Auch das Thema Elternassistenz wurde angesprochen. Behinderten Eltern sollte eine angemessene Unterstützung/Assistenz zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um ihre Kinder großzuziehen. Es wurde scharf kritisiert, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können, nur weil diese eine Behinderung haben.

Verwundert zeigte sich der Ausschuss auch über die Praxis, dass Menschen mit Behinderung gezwungen sind ihr persönliches Einkommen und Vermögen für behinderungsbedingte Mehrkosten einzusetzen, vor allem, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Menschen mit Behinderung muss der gleiche Lebensstandard zugebilligt werden wie Menschen ohne Behinderung mit vergleichbarem Einkommen. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt nun explizit klargestellt wurde, da er in der Vergangenheit politisch noch recht kontrovers diskutiert wurde.

Insgesamt sind wir mit den Aussagen des Fachausschusses und der Kritik gegenüber Bund und Ländern durchaus zufrieden. Ohne die unermüdliche Arbeit behinderter Menschen in Deutschland und ihrer Verbände wäre das Urteil mit Sicherheit lange nicht so vernichtend ausgefallen. Die Empfehlungen des Ausschusses und unsere Forderungen der letzten Jahre stimmen in nahezu erschreckender Weise überein. Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, die Empfehlungen ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.

Auswertung Online Umfrage des bbe e.V. – Situation bei der Beantragung von Elternassistenz

faviconDer Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bbe e. V. hat im Februar 2015 eine Online Umfrage zum Thema Elternassistenz durchgeführt. Die Umfrage lief vom 06.02. bis 23.02.2015 und wurde überwiegend über die Kundenadressen des bbe e.V., über ihnen bekannte Assistenzdienste und über mehrere Facebook-Seiten sowie über kobinet-Nachrichten und auch auf www.nitsa-ev.de beworben.

Diese Umfrage ist nicht repräsentativ, aber sie gibt einen ersten Einblick in die derzeitige Nutzung von Elternassistenz in der Bundesrepublik Deutschland. Es haben insgesamt 50 Familien bei der Umfrage mitgewirkt. Hier geht es zur Auswertung der Online Umfrage

 

Umfrage über die Beratungssituation von Elternassistenz durch den bbe e.V.

faviconDer Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. führt vom 06.02. bis 22.02.2015 eine Umfrage über die Beantragungssituation von Elternassistenz durch. „Elternassistenz erproben – Artikel 23 UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“ heißt das Projekt, welches von 2013 bis 2016 mit Unterstützung von Aktion Mensch bundesweit durchgeführt wird. Sie kennen sicherlich behinderte und chronisch kranke Eltern, die in den letzten Jahren Unterstützung (z. B. Elternassistenz) beantragt haben oder beantragen wollten. Wir freuen uns, wenn Sie sie auf diese Umfrage unter: www.behinderte-eltern.de/ aufmerksam machen, daran teilnehmen und unterstützen.

Aktion Mensch fördert NITSA-Projekt „Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf in Gesellschaft und Politik“

faviconAktion Mensch fördert NITSA-Projekt „Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf in Gesellschaft und Politik“ (zur Presseerklärung).