Zusammenfassung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses

NITSA-LogoDas Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V. begrüßt die Empfehlungen des Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Da der abschließende Text bislang nur in englischer Sprache vorliegt, möchten wir hier einige „Highlights“ hervorheben. Aufgrund des Umfangs des Dokuments können wir allerdings nicht auf alle Punkte eingehen.

Die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene wird kritisiert, ebenso wird festgestellt, dass sowohl existierende als auch neue Gesetze nicht immer mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Darüber hinaus werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend anerkannt. Aus diesem Grund wird eine Harmonisierung existierender Gesetze mit der BRK empfohlen, sowie zukünftige Gesetze im Sinne der Konvention zu erstellen.

Der Fachausschuss weist darauf hin, dass eine Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erachtet wird und damit auch Sanktionen nach sich ziehen muss.

Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Auch hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.

Besonders besorgt zeigte sich der Ausschuss über die Praktiken der Fixierung oder der Verabreichung von Medikamenten zur Ruhigstellung, vor allem in Einrichtungen. Dies ist ein Akt der Folter.

Da Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben zu unseren Hauptthemen gehört, waren wir natürlich besonders erfreut die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesen Themen zu erfahren. Kritisiert wird der hohe Grad an Institutionalisierung, (viele Menschen mit Behinderung müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben), sowie der Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsdiensten häufig von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird eine Reform des § 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt) empfohlen. Ausreichende finanzielle Ressourcen zum Abbau separierender Einrichtungen und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sollen zur Verfügung gestellt werden. Das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, wurde ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland, wie Deutschland, wenig glaubwürdig sei.

Auch das Thema Elternassistenz wurde angesprochen. Behinderten Eltern sollte eine angemessene Unterstützung/Assistenz zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um ihre Kinder großzuziehen. Es wurde scharf kritisiert, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können, nur weil diese eine Behinderung haben.

Verwundert zeigte sich der Ausschuss auch über die Praxis, dass Menschen mit Behinderung gezwungen sind ihr persönliches Einkommen und Vermögen für behinderungsbedingte Mehrkosten einzusetzen, vor allem, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Menschen mit Behinderung muss der gleiche Lebensstandard zugebilligt werden wie Menschen ohne Behinderung mit vergleichbarem Einkommen. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt nun explizit klargestellt wurde, da er in der Vergangenheit politisch noch recht kontrovers diskutiert wurde.

Insgesamt sind wir mit den Aussagen des Fachausschusses und der Kritik gegenüber Bund und Ländern durchaus zufrieden. Ohne die unermüdliche Arbeit behinderter Menschen in Deutschland und ihrer Verbände wäre das Urteil mit Sicherheit lange nicht so vernichtend ausgefallen. Die Empfehlungen des Ausschusses und unsere Forderungen der letzten Jahre stimmen in nahezu erschreckender Weise überein. Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, die Empfehlungen ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.

Empfehlungen der UN zur Umsetzung der BRK in Deutschland

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Empfehlungen ging eine zweitägige Anhörung am 26. und 27.03.2015 im Zuge des Staatenprüfungsverfahrens voraus. Erfreulicherweise benennt der UN-Fachausschuss sehr deutlich die Defizite, die in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK bestehen. So wird der Mehrkostenvorbehalt, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt, und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten kritisiert. Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (derzeit nur in Englisch).

Auswertung Online Umfrage des bbe e.V. – Situation bei der Beantragung von Elternassistenz

faviconDer Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bbe e. V. hat im Februar 2015 eine Online Umfrage zum Thema Elternassistenz durchgeführt. Die Umfrage lief vom 06.02. bis 23.02.2015 und wurde überwiegend über die Kundenadressen des bbe e.V., über ihnen bekannte Assistenzdienste und über mehrere Facebook-Seiten sowie über kobinet-Nachrichten und auch auf www.nitsa-ev.de beworben.

Diese Umfrage ist nicht repräsentativ, aber sie gibt einen ersten Einblick in die derzeitige Nutzung von Elternassistenz in der Bundesrepublik Deutschland. Es haben insgesamt 50 Familien bei der Umfrage mitgewirkt. Hier geht es zur Auswertung der Online Umfrage

 

Wie wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt? – Aufzeichnung der Anhörung vor dem UN-Fachausschuss in Genf

faviconAm 26. und 27. März 2015 fand in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) die Anhörung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland statt. Vor der offiziellen Befragung der Bundesregierung gab es eine Anhörung der deutschen Zivilgesellschaft, die wesentlich von der BRK-Allianz repräsentiert wurde, einem Bündnis von 78 Organisationen und Verbänden, dem auch der CBP angehört.

Die die Live-Übertragung im Internet nicht mitverfolgen konnten, haben jetzt die Möglichkeit die Aufzeichnung darüber unter folgendem Link im Nachhinein anzusehen/anzuhören.

Aufzeichnung der Anhörung vor dem UN-Fachausschuss