Lesenswerter Süddeutsche-Artikel zum Bundesteilhabegesetz

faviconVergangenen Donnerstag berichtete die Süddeutsche Zeitung in dem Artikel Bundesteilhabegesetz – Warum Behinderte gegen das Teilhabegesetz protestieren ausführlich über die Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung, sollte der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz tatsächlich so verabschiedet werden. Mit einer bemerkenswerten Detailtiefe widerlegt der Artikel die von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales medienwirksam verbreitete Behauptung, dass das Bundesteilhabegesetz nur Vorteile für die Betroffenen mit sich bringe.

Offener Brief an die behindertenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

In einer Pressemitteilung vom Freitag 03. Juni 2016 kündigen die behinderten-politischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Uwe Schummer (MdB) und Karl Schiewerling (MdB) mit dem Bundesteilhabegesetz einen Richtungswechsel an.

In der Tat stellen die in der Pressemitteilung geäußerten Aussagen einen deutlichen Fortschritt dar, der nach den Diskussionen der letzten Wochen so nicht zu erwarten war. Nach all der Kritik ist es jetzt deshalb auch an der Zeit, dass wir uns lobend zu diesem Richtungswechsel äußern.

Wir wenden uns deshalb in einem offenen Brief an die behindertenpolitischen Sprecher und bedanken uns für diese nicht erwartete Entwicklung, jedoch nicht ohne auf die noch offenen Punkte hinzuweisen. Da die schwierigsten Punkte jetzt weggeräumt wurden, sind wir positiv gestimmt, dass die verbleibenden Kritikpunkte auch noch im Sinne einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft gelöst werden.

Pressemitteilung der CDU/CSU vom 03. Juni 2016

Offener Brief von NITSA e.V. an Uwe Schummer (MdB) und Karl Schiewerling (MdB)

NEU: Faktencheck zum Beteiligungsprozess

faviconDie NITSA-Faktenchecks zum Bundesteilhabegesetz wurden um einen Faktencheck zum Beteiligungsprozess erweitert. Darüber hinaus haben wir die Faktenchecks zur Einkommens- und Vermögensanrechnung aktualisiert, um die Problematik der Hilfe zur Pflege deutlicher zu berücksichtigen.

Faktencheck zum Bundesteilhabegesetz

faviconLange mussten wir auf den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz warten. Am 26. April 2016 wurde er dann endlich an die Verbände zur Stellungnahme versandt. NITSA hat inzwischen gemeinsam mit den Vereinen ForseA und MMB eine Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben.

Zusätzlich bieten wir leicht verständliche Faktenchecks zu wesentlichen Inhalten des Referentenentwurfs an. Diese Faktenchecks werden wir im Laufe der Zeit sukzessive erweitern.

kobinet-Interview zum AIRBUS-Film „Selbstbestimmt leben mit Assistenz!“

faviconDie AIRBUS Group hat vor kurzem einen Film über das selbstbestimmte Leben mit Assistenz und die Arbeit von Harry Hieb veröffentlicht und dabei die Problematik der Anrechnung des Einkommens- und Vermögens aufgegriffen. AIRBUS sieht die Politik in der Pflicht, ein gerechtes und modernes Teilhabegesetz zu schaffen. Dieses müsse auch die Motivation behinderter Menschen vergrößern, qualifizierte Berufe wahrzunehmen. Ottmar Miles-Paul von den kobinet-nachrichten führte mit Harry Hieb ein Interview über die Bedeutung des Films und wie dieser zustande kam.

Mangelnde Sachlichkeit des LVR

faviconAm 29.02.2016 referierte Franz Dillmann (Leiter der Abteilung Recht im Dezernat Soziales des Landschaftsverbands Rheinland) auf dem 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium in Aachen zum Bundesteilhabegesetz. In seinem Kurzkommentar führte Herr Dillmann aus, dass Teilhabeansprüche überdehnt würden und bezeichnete dies als „Samariterdilemma“. Ebenso halte er die Freistellung von Einkommen und Vermögen für zu großzügig. In den zugehörigen Thesen ist unter Bezug auf die UN-BRK zu erfahren: „Prioritäres Ziel muss ein menschenwürdiges (gutes) Leben sein, das wegen bestehender fehlender Fähigkeiten auch teils ein ‚ungleiches’ sein kann.“

NITSA e.V. mahnt in einem Schreiben an Herrn Dillmann mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz an. Es sei abwegig, von „zu großzügigen Freistellungen“ zu sprechen, wenn erwiesenermaßen der Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz (Stand 18.12.2015) gravierende Verschlechterungen u.a. bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringe. Die UN-BRK garantiere nicht nur ein „menschenwürdiges Leben“, sondern den gleichen Lebensstandard.