Mangelnde Sachlichkeit des LVR

faviconAm 29.02.2016 referierte Franz Dillmann (Leiter der Abteilung Recht im Dezernat Soziales des Landschaftsverbands Rheinland) auf dem 25. Reha-Wissenschaftlichen Kolloquium in Aachen zum Bundesteilhabegesetz. In seinem Kurzkommentar führte Herr Dillmann aus, dass Teilhabeansprüche überdehnt würden und bezeichnete dies als „Samariterdilemma“. Ebenso halte er die Freistellung von Einkommen und Vermögen für zu großzügig. In den zugehörigen Thesen ist unter Bezug auf die UN-BRK zu erfahren: „Prioritäres Ziel muss ein menschenwürdiges (gutes) Leben sein, das wegen bestehender fehlender Fähigkeiten auch teils ein ‚ungleiches’ sein kann.“

NITSA e.V. mahnt in einem Schreiben an Herrn Dillmann mehr Sachlichkeit in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz an. Es sei abwegig, von „zu großzügigen Freistellungen“ zu sprechen, wenn erwiesenermaßen der Arbeitsentwurf zum Bundesteilhabegesetz (Stand 18.12.2015) gravierende Verschlechterungen u.a. bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen mit sich bringe. Die UN-BRK garantiere nicht nur ein „menschenwürdiges Leben“, sondern den gleichen Lebensstandard.

Teilhabe statt Täuschung – Brief an die Bundestagsabgeordneten

Der seit einem Monat im Umlauf befindliche (unvollständige) Arbeitsentwurf zu einem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hinterlässt zunehmend den Eindruck, dass es Zeit wird, Schlimmeres zu verhüten und diejenigen über den aktuellen Stand zu informieren, die auch in Kürze darüber zu entscheiden haben – die Mitglieder des deutschen Bundestages.

Statt Verbesserungen – so scheint es – müssen Betroffene zum Teil massive Verschlechterungen befürchten. Dabei werden in der Einleitung des Arbeitsentwurfes Verbesserungen beschrieben, die sich in den nachfolgenden Paragraphen nicht wiederfinden.

Auch Äußerungen aus dem verantwortlichen Ministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lassen aufhorchen und unterstreichen eher die Befürchtung, dass es nicht Ziel ist, die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vollständig umzusetzen.

Täuschen wir uns, werden wir enttäuscht oder gar getäuscht? Diese Frage bitten wir die Bundestagsabgeordneten in Diskussion mit den beteiligten Akteuren zu klären.

Brief an die Bundestagsabgeordneten

Kobinet-Interview zum Mehrkostenvorbehalt bzw. Zwangs-Poolen

Foto - Matthias GrombachDieses Jahr soll das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen und ab 2017 in Kraft treten. Mit diesem neuen Teilhabegesetz sind viele Hoffnungen verbunden. Es soll ein modernes Teilhabegesetz werden. Vor allem wünschen sich Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Heimen oder ähnlichen Strukturen leben zu müssen, wo sie ihrer Selbstbestimmung und Autonomie beraubt werden. Auch eine zwangsweise Verweisung auf Leistungen in Einrichtungen darf es nicht geben. Flankiert wird dieser Wunsch durch die UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Erfahrungen unser Vorstandsmitglied Matthias Grombach bezüglich des Mehrkostenvorbehales in der Vergangenheit mit der alten Gesetzeslage machen musste und wie im Gegensatz dazu ein modernes Teilhabegesetz aussehen sollte, erzählte er Ottmar Miles-Paul im Kobinet-Interview.

Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020

NITSA-Logo faviconBereits am 30. März 2007 hat die europäische Union (EU) die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) unterzeichnet und am 23. Dezember 2010 ratifiziert. Das ist ein Novum. Denn niemals zuvor ist die europäische Union einem internationalen Menschenrechts-Vertrag beigetreten.

Nun führt die EU eine Umfrage zur Überarbeitung der europäischen Strategien zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen durch. „Diese Strategie umfasst acht Handlungsschwerpunkte auf EU-Ebene: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich. Da die Hälfte der Laufzeit der Umsetzung erreicht ist, führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um die Wirkung der Strategie zu bewerten und zu gewährleisten, dass die EU-Politik auch weiterhin den Bedürfnissen und Rechten von Menschen mit Behinderungen entspricht.“

NITSA e.V. begrüßt diese Umfrage und bittet seine Mitglieder und UnterstützerInnen um rege Teilnahme. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Die Umfrage finden Sie unter folgendem Link: Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020

kobinet-Interview zur Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten

faviconWie bereits am 30.11.2015 berichtet, hat der Bundestag die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Heizkosten bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII beschlossen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul interviewte hierzu Harry Hieb vom NITSA-Vorstand: Link zum kobinet-Interview

Über 73.000 Unterstützer engagieren sich für ‪Nick‬ Maas

NITSA-LogoVor gut 3 Wochen berichteten wir von Nick Maas: „ein 13jähriger lebenslustiger behinderter Junge, soll aus seiner Pflegefamilie herausgerissen werden und in ein Heim ziehen. Natürlich aus Kostengründen! Das zumindest schwebt den Kostenträgern vor.“.

Seitdem hat seine Petition mehr als 73.000 UnterstützerInnen gefunden. Nick und seine Pflegefamilie sind von der Vielzahl der UnterstützerInnen sehr überwältigt und dankbar.

„Durch Ihre Unterstützung signalisierte am Freitagabend die DAK Gesprächs- & Lösungsbereitschaft. Das ‪‎Sozialamt‬ will weiter abwarten, bis der ‪‎Richter‬ am ‪‎Landessozialgericht‬ entscheidet. Es bleibt weiter ungewiss für ‪‎Nick‬. Noch immer ist keine Lösung für die ‪‎Teilhabe‬ am Leben gefunden. Das ist kaum auszuhalten. Alles nur, weil sich DAK, die Stadt ‪Krefeld‬ und der Landkreis ‪‎Ammerland‬ gegenseitig die Verantwortung zu schieben. Die einzige Chance für Nick (und vielleicht auch für andere Betroffene) ist jetzt, größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen. Wir freuen uns, wenn Sie diese ‪Petition‬ per E-Mail und in den sozialen Netzwerken teilen.“,- Wie die Familie gestern am 27.06.2015 auf ihrer Petition-Seite mitteilte.

Die Situation ist also immer noch heikel, weil ungeklärt! Deshalb bittet auch NITSA e.V. Sie sich der Bitte der Familie anzuschließen und eine größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen indem Sie die Petition unterschreiben, Familie und Freunde drauf aufmerksam machen und die Nachricht im den sozialen Netzwerken teilen.

#‎HelftNick‬

Nick Maas: Warum darf ich nicht mehr leben wie nichtbehinderte Menschen?

NITSA-LogoNick Maas, ein 13jähriger lebenslustiger behinderter Junge, soll aus seiner Pflegefamilie herausgerissen werden und in ein Heim ziehen. Natürlich aus Kostengründen! Das zumindest schwebt den Kostenträgern vor.

Mit der Petition: HILFE! Ohne Hilfe werde ich sterben! hofft die Familie dass dieser Skandal öffentlich wird und das Unrecht durch den Druck der Öffentlichkeit noch abgewendet werden kann. NITSA e.V. unterstützt dieses Vorhaben und bittet Sie, Nick mit Ihrer Unterschrift, und vielleicht darüber hinaus, zu unterstützen. Damit der Willkür der Behörden in diesem Fall Einheit geboten werden kann.

Nick ist fast von Geburt an behindert. Sein leiblicher Vater konnte dies nicht akzeptieren und hat daraufhin Mutter und Sohn verlassen. Die Mutter starb wenige Jahre später auf tragische Art und Weise. Fortan lebte Nick in einer Pflegefamilie. Die Familie wurde bisher durch einen Pflegedienst unterstützt, da Nick einen Bedarf von 24 Stunden am Tag hat.

Die Unterstützung durch den Pflegedienst ist jetzt kaum noch gegeben, da die zuständigen Kostenträger, das Sozialamt und die zuständige Krankenkasse, den Pflegedienst nicht mehr bezahlen. Dadurch sind Schulden in Höhe von 25.000 € entstanden.

Die Familie ist am Boden und warte zurzeit noch auf die Entscheidung eines Antrages im Eilverfahren, den sie aber bereits im Dezember letzten Jahres gestellt haben. Das zuständige Gericht scheint aber keine Eile Tag zu legen.

Deshalb unterstützen auch Sie bitte die Petition: HILFE! Ohne Hilfe werde ich sterben!

Offener Brief an den deutschen Landkreistag bzgl. unrealistischer Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz

NITSA-LogoAm 28.05.2015 veröffentlichte der deutsche Landkreistag eine Pressemitteilung unter dem Titel „Kostenbewusste Weiterentwicklung der Hilfe für behinderte Menschen“. U.a. ist daraus zu vernehmen, dass Menschen mit Behinderung bei der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes unrealistische Erwartungshaltungen haben, die aber nicht erfüllt werden könnten. Des weiteren wurde Herr Präsident Landrat Sager mit folgenden Worten zitiert „Es ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln, warum einkommensstarke oder vermögende behinderter Menschen nicht in gewissem Maße zur Finanzierung der öffentlichen Leistung beitragen sollen“. Dies ist ein Griff in ein Rhetorikrepertoire längst vergangener Tage und schlichtweg falsch und veranlasste NITSA e.V. zu einem offenen Brief an Herrn Präsident Landrat Sager bzw. an den deutschen Landkreistag.

Zusammenfassung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses

NITSA-LogoDas Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V. begrüßt die Empfehlungen des Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Da der abschließende Text bislang nur in englischer Sprache vorliegt, möchten wir hier einige „Highlights“ hervorheben. Aufgrund des Umfangs des Dokuments können wir allerdings nicht auf alle Punkte eingehen.

Die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene wird kritisiert, ebenso wird festgestellt, dass sowohl existierende als auch neue Gesetze nicht immer mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Darüber hinaus werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend anerkannt. Aus diesem Grund wird eine Harmonisierung existierender Gesetze mit der BRK empfohlen, sowie zukünftige Gesetze im Sinne der Konvention zu erstellen.

Der Fachausschuss weist darauf hin, dass eine Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erachtet wird und damit auch Sanktionen nach sich ziehen muss.

Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Auch hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.

Besonders besorgt zeigte sich der Ausschuss über die Praktiken der Fixierung oder der Verabreichung von Medikamenten zur Ruhigstellung, vor allem in Einrichtungen. Dies ist ein Akt der Folter.

Da Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben zu unseren Hauptthemen gehört, waren wir natürlich besonders erfreut die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesen Themen zu erfahren. Kritisiert wird der hohe Grad an Institutionalisierung, (viele Menschen mit Behinderung müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben), sowie der Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsdiensten häufig von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird eine Reform des § 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt) empfohlen. Ausreichende finanzielle Ressourcen zum Abbau separierender Einrichtungen und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sollen zur Verfügung gestellt werden. Das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, wurde ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland, wie Deutschland, wenig glaubwürdig sei.

Auch das Thema Elternassistenz wurde angesprochen. Behinderten Eltern sollte eine angemessene Unterstützung/Assistenz zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um ihre Kinder großzuziehen. Es wurde scharf kritisiert, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können, nur weil diese eine Behinderung haben.

Verwundert zeigte sich der Ausschuss auch über die Praxis, dass Menschen mit Behinderung gezwungen sind ihr persönliches Einkommen und Vermögen für behinderungsbedingte Mehrkosten einzusetzen, vor allem, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Menschen mit Behinderung muss der gleiche Lebensstandard zugebilligt werden wie Menschen ohne Behinderung mit vergleichbarem Einkommen. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt nun explizit klargestellt wurde, da er in der Vergangenheit politisch noch recht kontrovers diskutiert wurde.

Insgesamt sind wir mit den Aussagen des Fachausschusses und der Kritik gegenüber Bund und Ländern durchaus zufrieden. Ohne die unermüdliche Arbeit behinderter Menschen in Deutschland und ihrer Verbände wäre das Urteil mit Sicherheit lange nicht so vernichtend ausgefallen. Die Empfehlungen des Ausschusses und unsere Forderungen der letzten Jahre stimmen in nahezu erschreckender Weise überein. Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, die Empfehlungen ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.