Deutsche Übersetzung der Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (zur NITSA-Meldung). Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (in Englisch). Ferner wird eine vorläufige nicht offizielle Übersetzung der relevanten Textpassagen angeboten.

Empfehlungen der UN zur Umsetzung der BRK in Deutschland

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Empfehlungen ging eine zweitägige Anhörung am 26. und 27.03.2015 im Zuge des Staatenprüfungsverfahrens voraus. Erfreulicherweise benennt der UN-Fachausschuss sehr deutlich die Defizite, die in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK bestehen. So wird der Mehrkostenvorbehalt, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt, und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten kritisiert. Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (derzeit nur in Englisch).

Offener Brief an Bundesfinanzminister Schäuble zum Kabinettsbeschluss vom 18.03.2015

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Am 18.03.2015 beschloss das Bundeskabinett die kommunale Entlastung um 5 Mrd. Euro außerhalb der Reform der Eingliederungshilfe. Gegen dieses Vorhaben hat sich NITSA e.V. bereits im September 2014 in einem Brief an Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs ersten Bürgermeister Scholz ausgesprochen – jedoch erfolglos, wie der Kabinettsbeschluss zeigt. In einem weiteren offenen Brief kritisiert NITSA e.V. dieses Vorgehen.

Fachtagung zu Assistenz und Bundesteilhabegesetz in Berlin

favicon„Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?“, so lautet der Titel einer zweitägigen Fachtagung, die das Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) in Berlin am 21. und 22. Mai 2015 veranstaltet. Im Rahmen der Fachtagung werden sowohl Menschen mit Assistenzbedarf, als auch politisch Verantwortliche und Leistungsträger zu Wort kommen. Ziel ist eine kontroverse Debatte, die einen ungeschönten, aber realistischen Einblick in das laufende Gesetzgebungsverfahren erlaubt. Die Organisatoren freuen sich

  • Constantin Grosch (Petition zur Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit)
  • Marc Nellen (Leiter der Projektgruppe „Bundesteilhabegesetz“ im BMAS)
  • Matthias Münning (Vorsitzender der BAGüS)
  • Heike Werner (Sozialministerin des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der ASMK)

und viele weitere Referenten und Podiumsteilnehmer begrüßen zu dürfen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.nitsa-ev.de/fachtagung.

NITSA nimmt Stellung zur 7. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz

faviconNITSA nimmt erneut in einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ Stellung. In der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 19.02.2015 ging es u.a. um die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur ergänzenden Hilfe zur Pflege gem. SGB XII. NITSA wies die Mitglieder der AG „Bundesteilhabegesetz“ zuvor darauf hin, dass Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung, die ausschließlich im Bereich der Eingliederungshilfe vorgenommen werden, nicht den geringsten Nutzen für Menschen mit Assistenzbedarf mit sich bringen.