Berechnungen des BMAS zum Einkommenseinsatz in der Eingliederungshilfe

faviconSeit wenigen Tagen liegt NITSA e.V. ein Dokument („Das BTHG in der Diskussion“) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, in dem das BMAS die Kritik am Bundesteilhabegesetz der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen zu entkräften versucht. In diesem Dokument rechnet des BMAS u.a. die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den künftigen Einkommenseinsatz behinderter Menschen bei Erhalt von Eingliederungshilfe vor. Wir hatten dadurch erstmals die Gelegenheit, getroffene Annahmen zu prüfen und die Berechnungen selbst zu verifizieren. Hierbei sind wir auf einige Ungereimtheiten gestoßen, was uns veranlasste, einen Brief an alle Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu verfassen.

NEU: Faktencheck zum Bestandsschutz

faviconDie NITSA-Faktenchecks zum Bundesteilhabegesetz wurden um einen Faktencheck zum Bestandsschutz beim Einsatz des Einkommens erweitert. Lt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Bestandsschutz-Klausel sicherstellen, dass „Altfälle“ bei der Anrechnung ihres Einkommens durch das Bundesteilhabegesetz nicht schlechter gestellt werden als nach den geltenden Regelungen. Eine trügerische Sicherheit, die ein böses Erwachen für die Betroffenen zur Folge haben könnte.

Aktualisierte Faktenchecks zum Bundesteilhabegesetz

faviconNachdem das Bundeskabinett am 28.06.2016 den Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz in einer zum Referentenentwurf geänderten Fassung beschlossen hat, wurden die NITSA-Faktenchecks zum Bundesteilhabegesetz nochmals überarbeitet.

Die wohl wesentlichste Änderung betrifft Menschen mit Assistenzbedarf, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege erhalten. Sofern diese einer abhängigen oder selbständigen Beschäftigten nachgehen und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, sollen diese wie „reine“ Eingliederungshilfe-Fälle behandelt werden. Dadurch kommt es für diesen Personenkreis nicht mehr zu einer Doppelanrechnung des Einkommens aufgrund des gleichzeitigen Bezugs von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Ferner gilt die höhere Vermögensgrenze von rund 50.000 € und Partner werden nicht mit ihrem Einkommen und Vermögen herangezogen. Diese „Verbesserungen“ gehen jedoch mit Eintritt in die (Erwerbsminderungs-)Rente wieder verloren (vgl. offener Brief an Bundesministerin Nahles).

Frankfurter Allgemeine Zeitung – Feuilleton – Was soll Teilhabe überhaupt bedeuten?

NITSA-Logo favicon Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte in Hamburg beschreibt anhand allgemein verständlicher Beispiele, warum Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und nicht alleine an persönlichen Schicksalen festgemacht werden kann. Diese Erkenntnis ist auch nach seiner konsequent darauf aufgebauten Analyse der Grund, warum Menschen mit Behinderung so vehement gegen den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz aus dem Haus von Andrea Nahles vorgehen. Statt Teilhabe und Inklusion steht zu befürchten, dass weiter das paternalistische Fürsorgeprinzip unter dem Deckmantel der UN-Behindertenrechtskonvention bestehen bleibt und dabei nicht einmal der herschende status quo gehalten wird. Für die Betroffenen – so Tolmeins abschließende Beobachtung – geht es bei diesem Referententwurf nur noch darum, ob man den Entwurf für verbesserungsfähig hält, oder ob man lieber ganz auf das „langersehnte Bundesteilhabegesetz vorerst verzichten will“.

FAZ 07. Juni 2016 – Feuilleton – Was soll Teilhabe überhaupt bedeuten?

Lesenswerter Süddeutsche-Artikel zum Bundesteilhabegesetz

faviconVergangenen Donnerstag berichtete die Süddeutsche Zeitung in dem Artikel Bundesteilhabegesetz – Warum Behinderte gegen das Teilhabegesetz protestieren ausführlich über die Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung, sollte der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz tatsächlich so verabschiedet werden. Mit einer bemerkenswerten Detailtiefe widerlegt der Artikel die von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales medienwirksam verbreitete Behauptung, dass das Bundesteilhabegesetz nur Vorteile für die Betroffenen mit sich bringe.

Offener Brief an die behindertenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

In einer Pressemitteilung vom Freitag 03. Juni 2016 kündigen die behinderten-politischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Uwe Schummer (MdB) und Karl Schiewerling (MdB) mit dem Bundesteilhabegesetz einen Richtungswechsel an.

In der Tat stellen die in der Pressemitteilung geäußerten Aussagen einen deutlichen Fortschritt dar, der nach den Diskussionen der letzten Wochen so nicht zu erwarten war. Nach all der Kritik ist es jetzt deshalb auch an der Zeit, dass wir uns lobend zu diesem Richtungswechsel äußern.

Wir wenden uns deshalb in einem offenen Brief an die behindertenpolitischen Sprecher und bedanken uns für diese nicht erwartete Entwicklung, jedoch nicht ohne auf die noch offenen Punkte hinzuweisen. Da die schwierigsten Punkte jetzt weggeräumt wurden, sind wir positiv gestimmt, dass die verbleibenden Kritikpunkte auch noch im Sinne einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft gelöst werden.

Pressemitteilung der CDU/CSU vom 03. Juni 2016

Offener Brief von NITSA e.V. an Uwe Schummer (MdB) und Karl Schiewerling (MdB)