Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe (CDU) hinterfragt die Umsetzung weiterer Schritte im Bundesteilhabegesetz

faviconIn einer schriftlichen Anfrage an die Bundesregierung erkundigte sich der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) nach den konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Die Bundesregierung teilte mit, dass die Prüfung weiterer Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen sei. Dabei würden sowohl die finanzielle Entwicklung in der Eingliederungshilfe als auch die Haushaltssituation von Ländern und Kommunen sowie potenzielle Verwaltungsvereinfachungen berücksichtigt. Die Gespräche mit den Kostenträgern sowie die Prüfung möglicher Optionen dauern noch an.

Seit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG im Jahr 2020 übersteigen die Ausgaben für die Einkommens- und Vermögensprüfung der Leistungsberechtigten die Einnahmen aus der Anrechnung jedoch erheblich. Die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung könnte somit nicht nur zur Entlastung der Betroffenen beitragen, sondern auch positive Effekte für die Haushaltssituation der Länder und Kommunen mit sich bringen. Angesichts der verbleibenden Monate dieser Legislaturperiode sollte die Bundesregierung die Prüfung schnellstmöglich abschließen, um den angekündigten Reformschritt zeitnah umzusetzen.

Link zur schriftlichen Anfrage: PDF-Dokument

Dem BTHG die Giftzähne ziehen

faviconAuch 2019 werden wir alles unternehmen, um dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die größten Giftzähne zu ziehen. Es kann nicht sein, dass man uns mit dem BTHG eine verbesserte Teilhabe verspricht und dann hinter den Regelungen des alten Rechts zurückbleibt. Konkrete Missstände müssen öffentlich werde, um so politisch Verantwortliche zum Handeln zu zwingen.

Aus diesem Grund haben wir Fragen zu Verschlechterungen z.B. aus dem Bereich des Zwangspoolens und der Einkommens- und Vermögensanrechnung formuliert, die wir auf der offiziellen Seite der BTHG-Umsetzungsbegleitung eingestellt haben. Träger des Projekts zur Umsetzungsbegleitung ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Gefördert wird es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bitte helft uns mit je einem Klick auf den Button „BEITRAG UNTERSTÜTZEN“ neben den einzelnen Fragen (Beitrag #1000 bis #1004 und #1006) und verleiht dadurch unserem Anliegen den nötigen Nachdruck.

Solltet Ihr Fragen und Kritik zum BTHG haben, so nutzt diese Plattform und dokumentiert damit öffentlich die zahlreichen Probleme. Das BTHG ist noch eine große Baustelle, an der dringend gearbeitet werden muss.