Hier: Artikel 28 – Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
Am 29. und 30. August 2023 fand die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) in Genf statt. Am 3. Oktober veröffentlichte der CRPD seine endgültigen abschließenden Bemerkungen zum aktuellen Stand der Umsetzung.
Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen attestiert der CRPD Deutschland ein mangelhaftes Ergebnis (S. 13, aus dem Englischen übersetzt):
Der Ausschuss ist besorgt darüber,
[…]
(c) dass das Leistungssystem der Eingliederungshilfe durch die Berücksichtigung des Vermögens und Einkommens von Menschen mit Behinderungen und anderen Haushaltsangehörigen das gleichberechtigte Sparen mit anderen behindert und die finanzielle Sicherheit älterer Menschen gefährdet.
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:
[…]
(c) Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen so zu überarbeiten, dass sie gleichberechtigt mit anderen sparen können und ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewährleistet wird.
Die finanziellen Auswirkungen der vollständigen Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung sind abschließend untersucht worden. Zudem betrifft die Anrechnung nur noch 3% der Eingliederungshilfeberechtigten (siehe Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung bzgl. Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes). Daher fordern wir die unverzügliche Abschaffung der Einkommens- und Vermögensheranziehung.
Link zur PDF-Version der Stellungnahme: PDF-Dokument