Deutsche Übersetzung der Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (zur NITSA-Meldung). Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (in Englisch). Ferner wird eine vorläufige nicht offizielle Übersetzung der relevanten Textpassagen angeboten.

Zusammenfassung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses

NITSA-LogoDas Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V. begrüßt die Empfehlungen des Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Da der abschließende Text bislang nur in englischer Sprache vorliegt, möchten wir hier einige „Highlights“ hervorheben. Aufgrund des Umfangs des Dokuments können wir allerdings nicht auf alle Punkte eingehen.

Die schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene wird kritisiert, ebenso wird festgestellt, dass sowohl existierende als auch neue Gesetze nicht immer mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen. Darüber hinaus werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend anerkannt. Aus diesem Grund wird eine Harmonisierung existierender Gesetze mit der BRK empfohlen, sowie zukünftige Gesetze im Sinne der Konvention zu erstellen.

Der Fachausschuss weist darauf hin, dass eine Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen erachtet wird und damit auch Sanktionen nach sich ziehen muss.

Zum Thema Barrierefreiheit wird die Verpflichtung des privaten Sektors zur Schaffung von barrierefreien Zugangsmöglichkeiten vermisst. Auch hier werden Strafen bei Zuwiderhandlung verlangt.

Besonders besorgt zeigte sich der Ausschuss über die Praktiken der Fixierung oder der Verabreichung von Medikamenten zur Ruhigstellung, vor allem in Einrichtungen. Dies ist ein Akt der Folter.

Da Persönliche Assistenz und selbstbestimmtes Leben zu unseren Hauptthemen gehört, waren wir natürlich besonders erfreut die Stellungnahme des Fachausschusses zu diesen Themen zu erfahren. Kritisiert wird der hohe Grad an Institutionalisierung, (viele Menschen mit Behinderung müssen gegen ihren Willen in Einrichtungen leben), sowie der Mangel an alternativen ambulanten Angeboten. Darüber hinaus wird kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen und Unterstützungsdiensten häufig von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht wird. Aus diesem Grund wird eine Reform des § 13 SGB XII (Mehrkostenvorbehalt) empfohlen. Ausreichende finanzielle Ressourcen zum Abbau separierender Einrichtungen und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens sollen zur Verfügung gestellt werden. Das Argument der Bundesregierung, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben seien aus finanziellen Gründen nicht in größerem Umfang möglich, wurde ja bereits von der UN-Berichterstatterin für Deutschland, Diane Kingston, zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass dies für ein reiches Industrieland, wie Deutschland, wenig glaubwürdig sei.

Auch das Thema Elternassistenz wurde angesprochen. Behinderten Eltern sollte eine angemessene Unterstützung/Assistenz zur Verfügung gestellt werden, die sie benötigen um ihre Kinder großzuziehen. Es wurde scharf kritisiert, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können, nur weil diese eine Behinderung haben.

Verwundert zeigte sich der Ausschuss auch über die Praxis, dass Menschen mit Behinderung gezwungen sind ihr persönliches Einkommen und Vermögen für behinderungsbedingte Mehrkosten einzusetzen, vor allem, wenn sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Menschen mit Behinderung muss der gleiche Lebensstandard zugebilligt werden wie Menschen ohne Behinderung mit vergleichbarem Einkommen. Wir freuen uns sehr, dass dieser Punkt nun explizit klargestellt wurde, da er in der Vergangenheit politisch noch recht kontrovers diskutiert wurde.

Insgesamt sind wir mit den Aussagen des Fachausschusses und der Kritik gegenüber Bund und Ländern durchaus zufrieden. Ohne die unermüdliche Arbeit behinderter Menschen in Deutschland und ihrer Verbände wäre das Urteil mit Sicherheit lange nicht so vernichtend ausgefallen. Die Empfehlungen des Ausschusses und unsere Forderungen der letzten Jahre stimmen in nahezu erschreckender Weise überein. Wir fordern deshalb die zuständigen Stellen auf, die Empfehlungen ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.

Empfehlungen der UN zur Umsetzung der BRK in Deutschland

faviconAm 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Empfehlungen ging eine zweitägige Anhörung am 26. und 27.03.2015 im Zuge des Staatenprüfungsverfahrens voraus. Erfreulicherweise benennt der UN-Fachausschuss sehr deutlich die Defizite, die in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK bestehen. So wird der Mehrkostenvorbehalt, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt, und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten kritisiert. Der gesamte Bericht mit Hervorhebung der relevanten Aussagen und Empfehlungen für Menschen mit Assistenzbedarf steht auf der NITSA-Homepage zum Download bereit (derzeit nur in Englisch).

Auswertung Online Umfrage des bbe e.V. – Situation bei der Beantragung von Elternassistenz

faviconDer Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bbe e. V. hat im Februar 2015 eine Online Umfrage zum Thema Elternassistenz durchgeführt. Die Umfrage lief vom 06.02. bis 23.02.2015 und wurde überwiegend über die Kundenadressen des bbe e.V., über ihnen bekannte Assistenzdienste und über mehrere Facebook-Seiten sowie über kobinet-Nachrichten und auch auf www.nitsa-ev.de beworben.

Diese Umfrage ist nicht repräsentativ, aber sie gibt einen ersten Einblick in die derzeitige Nutzung von Elternassistenz in der Bundesrepublik Deutschland. Es haben insgesamt 50 Familien bei der Umfrage mitgewirkt. Hier geht es zur Auswertung der Online Umfrage

 

Offener Brief an Bundesfinanzminister Schäuble zum Kabinettsbeschluss vom 18.03.2015

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Am 18.03.2015 beschloss das Bundeskabinett die kommunale Entlastung um 5 Mrd. Euro außerhalb der Reform der Eingliederungshilfe. Gegen dieses Vorhaben hat sich NITSA e.V. bereits im September 2014 in einem Brief an Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs ersten Bürgermeister Scholz ausgesprochen – jedoch erfolglos, wie der Kabinettsbeschluss zeigt. In einem weiteren offenen Brief kritisiert NITSA e.V. dieses Vorgehen.

Fachtagung zu Assistenz und Bundesteilhabegesetz in Berlin

favicon„Das Bundesteilhabegesetz – Ein Meilenstein für Menschen mit Assistenzbedarf?“, so lautet der Titel einer zweitägigen Fachtagung, die das Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA e.V.) in Berlin am 21. und 22. Mai 2015 veranstaltet. Im Rahmen der Fachtagung werden sowohl Menschen mit Assistenzbedarf, als auch politisch Verantwortliche und Leistungsträger zu Wort kommen. Ziel ist eine kontroverse Debatte, die einen ungeschönten, aber realistischen Einblick in das laufende Gesetzgebungsverfahren erlaubt. Die Organisatoren freuen sich

  • Constantin Grosch (Petition zur Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit)
  • Marc Nellen (Leiter der Projektgruppe „Bundesteilhabegesetz“ im BMAS)
  • Matthias Münning (Vorsitzender der BAGüS)
  • Heike Werner (Sozialministerin des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der ASMK)

und viele weitere Referenten und Podiumsteilnehmer begrüßen zu dürfen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.nitsa-ev.de/fachtagung.

NITSA nimmt Stellung zur 7. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz

faviconNITSA nimmt erneut in einem offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ Stellung. In der 7. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 19.02.2015 ging es u.a. um die Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur ergänzenden Hilfe zur Pflege gem. SGB XII. NITSA wies die Mitglieder der AG „Bundesteilhabegesetz“ zuvor darauf hin, dass Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung, die ausschließlich im Bereich der Eingliederungshilfe vorgenommen werden, nicht den geringsten Nutzen für Menschen mit Assistenzbedarf mit sich bringen.

Versprochen ist Versprochen – Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen

favicon„Versprochen ist Versprochen –
Keine Haushaltstricks auf Kosten der
Teilhabe behinderter Menschen“

Einladung zur Demonstration am 18. März von 10.30 – 11.30 Uhr

vor dem Bundeskanzleramt (Treffpunkt 10.30 Uhr am Washington Platz vor dem Hauptbahnhof) in Berlin

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD versprochen, die Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro mit der Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen zu verbinden. Dieses Versprechen soll nun im Rahmen der Haushaltsplanung bei der Sitzung des Bundeskabinetts am 18. März gebrochen werden. Das Geld soll aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heraus genommen und für ein allgemeines Investitionsprogramm für die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit genau so passé, wie viele Verbesserungen im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen.

Das heißt,

  • dass viele behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, sowie ihre PartnerInnen nach wie vor lebenslang arm gehalten werden und nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen. Zudem werden die Kosten auf ihr Einkommen angerechnet
  • dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen nicht durch ein Bundesteilhabegeld gestärkt wird und
  • dass die viel proklamierte Inklusion nur schleppend voran getrieben werden kann, die Menschenrechte behinderter Menschen weiterhin mit Füßen getreten werden und viele auch zukünftig in aussondernden Sonderwelten leben müssen.

Diese Rückschritte machen wir am Rande der Kabinettssitzung vor dem Bundeskanzleramt anhand konkreter Beispiele behinderter Menschen deutlich und laden Sie zur Teilnahme und Berichterstattung ganz herzlich ein.

V.i.S.d.P.: Kampagne unter www.teilhabegesetz.org – Ottmar Miles-Paul

 

2. NITSA-Netzwerktreffen in Lobbach

faviconAm vergangenen Wochenende trafen sich zum zweiten Mal Mitglieder und Unterstützer des Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) zu einem Strategie-Wochenende in Lobbach bei Heidelberg. Dabei stand das geplante Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt der Diskussion.

Dr. Klaus Mück erklärte, dass die verbleibende Zeit bis zum angekündigten Referentenentwurf im Oktober diesen Jahres genutzt werden müsse, um nochmals mit Nachdruck die wichtigsten Themen für Menschen mit Assistenzbedarf in die Öffentlichkeit zu tragen. Dazu gehöre zweifellos das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, die Bedarfsdeckung und die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der erforderlichen Fachleistungen. Man plane mit Veranstaltungen und Aktionen, Entscheidungsträger und Politik hierfür zu sensibilisieren. Dazu sei auch eine zweitägige Fachtagung im Mai und die tatkräftige Unterstützung von Oliver Straub bei seiner Tour für ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegesetz quer durch Deutschland bis nach Berlin geplant.

„Wenn wir endlich wissen, wohin die Reise beim Bundesteilhabegesetz geht“, so Dr. Klaus Mück, „gilt es Bedenken zum Beispiel auf Seiten von Finanzpolitikern oder der Länder auszuräumen. An Argumenten mangelt es uns nicht, und auch nicht am Willen Überzeugungsarbeit bis zu den Abgeordneten in ihren Wahlkreisen hinein zu betreiben.“

Veröffentlichung bei den kobinet-Nachrichten