Am 28. März 2021 fand die jährliche Mitgliederversammlung unseres Vereins NITSA e.V. für das Geschäftsjahr 2020 statt. Es war die vielleicht kürzeste Mitgliederversammlung, die es jemals gab. Von den veranschlagten 3 Stunden wurden lediglich 30 Minuten benötigt. Die Sitzung fand digital via Zoom statt.
Insgesamt gab es neun Punkte in der Tagesordnung, die besprochen werden mussten. Um 14:06 Uhr begrüßte Jens Merkel, der im zweiten Tagesordnungspunkt als Versammlungsleiter einstimmig gewählt wurde, die Teilnehmenden. Die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurden festgestellt. Auch die Tagesordnung wurde wie vorgeschlagen beschlossen.
Es folgten die Vorstellung des Geschäftsberichts, des Kassenberichts und der Bericht des Rechnungsprüfers. Seitens der Teilnehmenden gab es keine Anmerkungen zu den Berichten. Demnach wurde der Vorstand im Zuge des achten Tagesordnungspunktes für das Jahr 2020 einstimmig entlastet.
Der letzte Tagesordnungspunkt bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Berichte und Themen in die Versammlung einzubringen. Ottmar Miles-Paul berichtete über zwei spannende Gesetzesvorhaben, die NITSA e.V. betreffen. Zum einen das Teilhabestärkungsgesetz, welches aktuell verhandelt wird. NITSA e.V. setzt sich schon lange für Assistenz im Krankenhaus ein, die aktuell für Menschen, die über einen Pflegedienst oder einen Assistenzdienst mit persönlicher Assistenz versorgt sind, nicht vorgesehen ist. Im Zuge der Veränderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz könnte es hier zu einer Änderung kommen. Im Zuge des Teilhabestärkungsgesetzes sollen auch die Zugänge zu den Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt werden: in den aktuellen Entwürfen entstehen keine negativen Einschränkungen, doch die Bundesländer sind gegen den Entwurf, weshalb Verschlechterungen zu befürchten sind.
Die zweite Anmerkung, die Ottmar Miles-Paul einbrachte, war das Barrierefreiheitsgesetz. Seit 2016 hat sich diesbezüglich nichts mehr getan. Da aktuell eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss, gibt es einen Planungsvorgang im Bund. Dieser sieht vor, die Vorschläge der EU 1:1 umzusetzen, was bedeutet, dass die Barrierefreiheit vor allem im digitalen Bereich ausgebaut werden muss. Es sind sehr lange Übergangsfristen geplant. Jedoch wird in diesem Gesetz nichts baulich geregelt, weshalb dann z.B. ein Geldautomat eine Sprachausgabe haben muss, damit blinde Menschen ihn nutzen können, Stufen vor Geldautomaten würden aber nicht von dem Gesetz beeinflusst. Das hieße, dass ein Geldautomat mit Sprachausgabe als barrierefrei gilt, auch wenn er für rollstuhlfahrende Personen nicht zu erreichen wäre. Auch im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen sind in den Neuregelungen keine Vorgaben zu finden. Ottmar rief dazu auf, die Wichtigkeit des Themas noch einmal in den sozialen Medien zu verbreiten, zu teilen und entsprechend laut zu werden.
Zum Schluss dankte der Vorstand allen Mitgliedern und Mitgliederrinnen, die im bewegenden Corona-Jahr den Verein unterstützt haben.
Autorin: Laura Mench