NITSA-Vorstandssitzung am 4. Januar 2021

faviconAm 4. Januar 2021 traf sich der Vorstand von NITSA e.V. zum ersten Mal im Jahr 2021. Die Corona-Pandemie wird auch im Jahr 2021 voraussichtlich den Verein beschäftigen. Noch immer ist nicht abschließend geklärt, wie Assistenznehmer*innen und deren Teams mit Schutzkleidung versorgt werden, sollte es zu einer Infektion mit dem Coronavirus kommen. Auch bei der Impfung gegen das Coronavirus werden Assistenzteams und Hochrisiko-Patienten, die nicht genau den Vorgaben des Gesundheitsministeriums entsprechen, bis dato nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

In Berlin ist es seit Anfang des Jahres möglich, dass Assistenznehmer*innen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenzpersonen testen lassen können. Dies geschieht an drei festgelegten Teststellen, vorwiegend mit einem sogenannten Schnelltest. Zu Testverfahren für persönliche Assistenten und Assistentinnen in anderen Bundesländern ist NITSA e.V. nichts bekannt. Deshalb bitten wir um Zusendung von Erfahrungen in Bezug auf persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell und Corona-Testverfahren. NITSA nimmt die Erfahrungsberichte gerne per E-Mail info@nitsa-ev.de  oder über die Umfrage bei Facebook entgegen.

Des Weiteren hat NITSA zur Kenntnis genommen, dass einige Pflegedienste den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB IX wieder persönlich durchführen.

Für das neue Jahr hat sich der Verein auch den ein oder anderen Vorsatz gesetzt. Hierzu gehört auch, dass die Homepage von Grund auf erneuert werden muss. Hierfür wird Unterstützung benötigt. Hierzu folgt ebenfalls eine Suche nach Unterstützung über die sozialen Medien.

Eure Erfahrungen mit COVID19-Schnelltests

faviconCOVID19-Schnelltests können einen Aufschluss darüber geben, ob sich eine Person infiziert hat oder nicht. Die persönliche Assistenz wurde bisher nicht zu den Institutionen gezählt, die diese Tests nutzen konnten.

Seit Anfang des Jahres ist es für persönliche Assistentinnen und Assistenten in Berlin möglich, sich an drei festgelegten Teststellen, testen zu lassen. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Arbeitgebermodell entstehen dadurch keine Kosten.

Gerne möchten wir wissen, wie es in eurem Bundesland aussieht? Mussten eure Assistentinnen und Assistenten sich schon testen lassen? Wenn ja, wo konnte das gemacht werden? Was hat das gekostet? Und wer hat die Kosten übernommen?

Schreibt uns gerne hier ein Kommentar, eine private Nachricht oder eine E-Mail an info@nitsa-ev.de.

Nur wo Teilhabe drauf steht, ist auch Teilhabe drin?

faviconZwei Tage vor Weihnachten „beglückte“ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen mit einem Referentenentwurf zum sog. Teilhabestärkungsgesetz. Dabei räumte das BMAS den Vereinen und Verbänden keine vier Wochen zu einer Stellungnahme ein, und das über die Weihnachtsfeiertage. Liebes BMAS, echte Teilhabe geht anders.

Die Notwendigkeit zu einem Teilhabestärkungsgesetz – gerade einmal vier Jahren nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – zeigt deutlich, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, nach wie vor in Deutschland nicht umgesetzt ist.

Aber von den grundlegenden und bekannten Teilhabeverhinderungstatbeständen ist nach wie vor nichts zu lesen im Referentenentwurf. Wo Teilhabe drauf steht, sollte auch Teilhabe drin sein! Daher fällt unsere Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz wenig schmeichelhaft aus.

NITSA-Mitgliederversammlung

faviconAm 21. November 2020 fand die jährliche Mitgliederversammlung von NITSA e.V. statt. Neben den üblichen Formalitäten, wie dem Geschäftsbericht und Kassenbericht des Jahres 2019 wurde der Vorstand neu gewählt.

Im Wesentlichen gibt es hier keine Veränderungen zu vermelden. Die drei gleichberechtigten Vorstände sind und bleiben Klaus Mück, Jens Merkel und Harry Hieb.

Auch die Beisitzer des Vorstandes wurden neu gewählt. Hier gibt es ebenfalls keine wesentlichen Veränderungen. Die neuen/alten Beisitzer*innen sind:

  • Matthias Grombach
  • Jenny Bießmann
  • Karin Brich
  • Thomas Schulze zur Wiesch

Vakant blieb der 5. Beisitzerposten, den Dr. Corina Zolle inne hatte bis sie im April 2020 verstarb. Alle gewählten Personen nahmen die Wahl und ihr neues/altes Amt an.

Auf Punkt 10 der Tagesordnung stand die Diskussion aktueller Themen, denen sich NITSA e.V. in nächster Zeit annehmen möchte. Hierzu gehört vor allem das Bundesteilhabegesetz, welches in der Umsetzung wachsam beobachtet werden muss.

Außerdem die Assistenz im Krankenhaus, die aktuell für Nutzer*innen von Assistenzdiensten und Pflegediensten bisher nicht oder nur in Einzelfällen genehmigt wurde.

Jenny Bießmann machte noch einmal auf die Umfrage zum Thema Lohn- und Gehalt in der persönlichen Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell aufmerksam. Es geht bei dieser Umfrage darum, herauszufinden, welche Löhne und Zuschläge Assistenznehmer*innen in ganz Deutschland für ihre Teams bewilligt bekamen.

Da kam auch das Thema Tarifvertrag für die persönliche Assistenz noch einmal zur Sprache. So birgt ein Tarifvertrag oder gar der Anschluss an eine Gewerkschaft für Assistentinnen und Assistenten eine Vielzahl an Vor- und Nachteilen für das selbstbestimmte Leben mit persönlicher Assistenz. NITSA e.V. steht dabei bundeseinheitlichen Löhnen für Assistenzgeber*innen kritisch gegenüber, da auch die Lebenshaltungskosten nicht bundeseinheitlich sind (z.B. Wohnraum in Großstädten wie München besonders teuer). Allerdings müssen regionale Gleichheiten bestehen, um z.B. die Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können und das Abwandern von Assistenzgeber*innen in Nachbarregionen mit besserer Entlohnung zu verhindern.

Auch die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeit von NITSA e.V. weiterhin. So wurde die Mitgliederversammlung erstmals vollständig digital abgehalten. Auf Nachfrage wies Jenny Bießmann noch einmal auf ihre Anfrage an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hin, die gestellt wurde, damit Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz auch von den neuen Schnelltests profitieren können. Aufgrund Überlastung der angeschriebenen Personen ist in geraumer Zukunft keine Antwort zu erwarten.

Das Thema Schutzkleidung und die Verteilung im Fall einer Infektion wurde ebenfalls diskutiert. So ist nicht abschließend geklärt, wo sich Assistenznehmer*innen hinwenden können, wenn sie mit Corona infiziert sind und ihre Teams vor einer Ansteckung schützen müssen. Es gibt Anlaufstellen, wie z.B. das Gesundheitsamt der entsprechenden Stadt oder des Bezirks, die Schutzkleidung verteilen können, aber bisher sind dem Verein keine Fälle bekannt, in denen eine Inanspruchnahme versucht wurde. Auch einzelne Organisationen und Stiftungen können Schutzkleidung zur Verfügung stellen.

Ähnlich wie die Corona Pandemie beschäftigt auch das GKV-IPReG weiterhin. Hier gab es Input von Constantin Grosch und Laura Mench, wie in Zukunft Menschen mit Behinderung generell besser an Prozessen der Gesetzgebung und Richtlinienentwicklung (z.B. im G-BA) beteiligt werden können.

Abschließend bedankte sich der Verein für die Mitarbeit und freut sich auf die weitere gemeinsame Aktionen.

Euer NITSA-Vorstand

Mitteilung zur regelmäßigen Vorstandssitzung NITSA e.V.

faviconAm 2. November 2020 traf sich der Vorstand zur regelmäßigen Digitalkonferenz. Die Bearbeitung aktueller Themen rund um die Corona-Pandemie wird weiter vorangetrieben.

So z.B. auch die Anfrage an den Pflegebevollmächtigten des Gesundheitsministeriums, inwiefern die neuen Antigen-Schnelltests auch für Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz zur Verfügung gestellt werden können. Mit diesen Schnelltests könnten Arbeitgeber*innen in der persönlichen Assistenz ihrer Mitarbeiter*innen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SarsCov-2 testen, bevor sie ihren Dienst antreten. Für Pflegeheime und Pflegedienste ist dieser Test schon verfügbar.

Weitere Themen waren das Pflegegeld nach §64 SGB XII, das in der persönlichen Assistenz, vor allem bei häuslicher Krankenpflege häufig nicht mehr gezahlt wird. Außerdem wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe für die Einkommens- und Vermögensanrechnung beschlossen, sowie das Sammeln von Auswirkungen der Übergangsregelung nach §150 SGB IX.

Wir freuen uns auf positive und negative Rückmeldungen, ob und wie die Kostenträger den Übergang zu den neuen Regularien, insbesondere der oben erwähnten Übergangsregelung, gestalten und gestaltet haben.

 

 

Nachruf für Corina Zolle

NITSA-Postkarte mit Corina vor einer brennenden Kerze* 11.5.1966       ✝︎ 13.4.2020

„Assistenz verbindet“ – eine der vielen passenden Überschriften für Corina’s Leben. Uns hat das Thema „Assistenz“ mit Corina verbunden. Das und vieles mehr.

Wenn man gemeinsam für etwas kämpft, wenn man lange und intensiv für eine Sache streitet, dann entstehen viele Verbindungen: Freundschaften, gemeinsame Erfahrungen, wir haben viel gelacht und wir sind auch oftmals verzweifelt. Einige von uns kämpfen seit Jahrzehnten mit Corina für Assistenz und wenn man so viel miteinander erlebt, dann ist die Trauer überwältigend, wenn jemand gehen muss.

Wir haben ein bisschen von dem aufgeschrieben, was uns mit Corina verbindet. Die Trauer ist groß und die Gefühle über den Verlust sind noch lange nicht verarbeitet. Gleichzeitig war es immer Corina’s Art auch nach vorne zu blicken und optimistisch in die Zukunft zu schauen. Nichts kann Corina wieder lebendig machen, aber vielleicht helfen unsere Erinnerungen und Gedanken dabei, ihren Kampfgeist, ihre Energie und ihre Lebensfreude weiterzutragen.

Jens Merkel

„Ich glaube, es war so etwa 2006 oder 2007, als ich Corina Zolle das erste Mal sah.

Insgesamt interessierte ich mich immer mehr für eine Behindertenbewegung, die Dinge von Behinderten für Behinderte durchsetzen wollte. Und Corina war öfters in der ersten Reihe zu sehen. Und ich habe viel gelernt von ihr. Ob das die Art war, wie sie Vorträge hielt, ob das Erklärungen waren über SMA oder ob das ihre Reiseberichte waren.

Im Zuge der BGG- und BTHG-Proteste 2016 agierte sie viel von zu Hause und unterstützte so die Behindertenbewegung in ganz Deutschland.

Im Jahr 2017 war ich privat auf der Burg Waldeck. Dort hatten wir zwei schöne Abende, einen bei ihr zu Hause und einen Abend auf der Waldeck bei einem guten Essen und einem guten Rotwein. Oh ja, Corina liebte den Rotwein, aber (staub)trocken musste er sein.

Tja, mit wem soll ich denn jetzt noch Rotwein trinken?

Ich werde jemanden finden. Und ich, nein wir werden das weiterführen, was Corina nicht mehr geschafft hat: Eine echte Umsetzung der UN-BRK überall in Deutschland!

Bye Corina, bis irgendwann. Deine Ideen werden weiterleben!“

Harry Hieb

„Was für eine Energie! Welcher Wille! Corina imponierte mir bereits bei unserer ersten Begegnung. Auch wenn ein starker Wille das Unvermeidbare nicht aufzuhalten vermochte, zeigte sie mir, zeigte sie uns allen, was Selbstbestimmung bedeutet, selbst wenn man die eigene Wohnung nicht mehr verlassen kann. Sie blieb präsent, engagierte sich weiter und bereicherte unsere Arbeit ungemein. Bis zuletzt schätzte ich Ihre Tatkraft und klaren Ansagen.

Wir werden erst in den nächsten Wochen und Monaten begreifen, welchen Verlust wir erlitten haben. Aber den Kopf hängen lassen, wäre nicht Corinas Ding gewesen. Wir machen weiter – versprochen! – und behalten dich so immer in Erinnerung.“

Jenny Bießmann

„Am Ostermontag hat mich am frühen Abend eine sehr traurige Nachricht erreicht, Corina Zolle, du hast deinen letzten großen Kampf leider verloren! Gekämpft hast du viel, vor allem für die Menschen mit Assistenzbedarf. Ich erinnere mich noch sehr gut an unsere erste persönliche Begegnung im Jahr 2009 in Karlsruhe. Hier hast du mir gezeigt wie wichtig es ist für seine Rechte und die Rechte von anderen Menschen mit Behinderung zu kämpfen. Du warst immer ein großes Vorbild für mich, sei es das selbstbestimmte leben mit Assistenz oder auch das Reisen durch große weite Welt! Du hast mich empowert um meinen eigenen Verein zu gründen, Du warst eine tolle Zuhörerin, Du hattest immer einen guten Ratschlag und es war mir immer eine Freude mit dir über Reiseabenteuer zu fachsimpeln.

Corina danke für deine Freundschaft, deine Energie und deine Willensstärke. Wir werden dich nie vergessen!!!“

Karin Brich

„Ciao, ciao, Corina,

jetzt hast Du uns verlassen und hast hoffentlich endlich keine Schmerzen mehr. Vielleicht bist Du in einem anderen Universum, indem es Dir nur noch gut geht und Du durch nichts mehr aufzuhalten bist. Lang hast Du gegen den Krebs angekämpft und hast Dich nicht entmutigen lassen, wie Du eben immer alles angegangen bist.

Auch kein anderer, der Dich kennen lernen durfte, wird Dich vergessen. Zum einem diejenigen, die um Deine Unterstützung baten, weil Du mit großem Wissen immer weitergeholfen hast. Zum anderen Deine Gegner, weil Du nie aufgegeben hast, wenn Du etwas durchsetzen wolltest, von dessen Rechtmäßigkeit Du überzeugt warst.

Wir verlieren mit Dir eine engagierte, laute und kluge Mitstreiterin, eine fröhliche, einfallsreiche, abenteuerlustige, liebenswerte und großartige Freundin

Ich kann es trotz allem immer noch nicht fassen.

Ciao, ciao Corina“

Klaus Mück

„Liebe Corina, mit Dir ist eine liebe Freundin, Ratgeberin, Vorbild und Kämpferin der #Behindertenbewegung viel zu früh gestorben.

Dein Wissen und Rat werden uns fehlen. Deine unermüdliche Energie jedoch wird uns weiter antreiben, unsere gemeinsamen Anliegen fortzuführen. So wirst Du in uns lebendig bleiben.

Du wirst mir fehlen, aber viele schöne Erinnerungen werden bleiben. Mit Dankbarkeit und Freude werde ich mich immer daran erinnern.“

Thomas Schulze zur Wiesch

„Vor vier Wochen sind wir uns zuletzt begegnet. Corina hatte mich gefragt, ob ich ihr bei der Einrichtung eines Programms für Online-Konferenzen helfen könnte. Wir haben recht lange gesprochen und konnten uns auch sehen. Ich hatte sie lange nicht mehr gesehen und ihr gesundheitlicher Zustand hat mich erstmal geschockt. Gleichzeitig haben wir ein tolles, vertrautes Gespräch geführt, haben über Vergangenes und Ideen für die Zukunft gesprochen. Nach dem Gespräch war ich einerseits traurig, aber auch voller Energie und Tatendrang.

Corina ist für mich der Inbegriff von Energie, Lebensfreude und Kompetenz. Sie hat wahnsinnig viel bewegt. Und sie hat andere, unter anderem mich, mit ihrer Begeisterung angesteckt.

Corina war eine tolle Freundin und Mentorin und in meinem Herzen wird sie das immer bleiben. Ihre Energie wird noch sehr, sehr lange Zeit wirken.“

Assistenz sichern in Corona-Zeiten

faviconViele Assistenznehmer im Arbeitgebermodell haben die Befürchtung, dass Ihre Assistentinnen und Assistenten bei einer möglichen Ausgangssperre aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr zu ihnen an den Arbeitsplatz fahren dürfen. In der Folge wäre die Pflege und die Bewältigung des Alltags nicht mehr gesichert.

Um dieses Risiko zu minimieren, bieten wir eine Muster-Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zum Download an. Die Muster-Bescheinigung muss individuell mindestens hinsichtlich folgender Punkte angepasst werden (bitte auch mögliche landesspezifischen Anpassungen vornehmen, falls nötig):

  • Arbeitnehmerdaten
  • Arbeitgeberdaten
  • Verweis auf letzten Bescheid zur Persönlichen Assistenz
  • Betriebsnummer
  • Schwerbehindertenausweis (eingescannt)
  • Personalausweis (eingescannt)

Link zum Download: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Was wäre, wenn …

Foto, das zwei Stapel, einen mit Fake-Bescheiden und einen mit Begleitschreiben, sowie versandfertige Briefe zeigt.… Bundestagsabgeordnete für ihre Assistent*innen in den Abgeordnetenbüros, wie Menschen mit Behinderungen, einen Kostenbeitrag aus ihrem eigenen Einkommen zahlen müssten? Dieser Frage ging NITSA e.V. Ende Januar nach und versendete an alle 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestags einen Fake-Bescheid. „Sie haben einen anerkannten Bundestagsteilhabebedarf mit Anspruch auf Assistenzleistungen“, heißt es in dem Bescheid mit Bundesadler im Briefkopf. „Wir werden daher ab 01.01.2020 1.660 € von Ihrer monatlichen Entschädigung einbehalten. Dies entspricht jährlich 19.920 €.“ In trockenem Bürokratendeutsch wird den Abgeordneten die Anwendung der seit 2020 gültigen Einkommensanrechnung nach dem Bundesteilhabegesetz auf deren eigene Abgeordnetenentschädigung erläutert.

Wir wissen nicht, wie viele Abgeordnete aufgebracht den Telefonhörer in die Hand genommen und die Bundestagsverwaltung angerufen haben. Aber das Gefühl, nicht fair behandelt zu werden, können wir in jedem Fall gut nachvollziehen. Lange kann jedoch die Aufregung nicht angedauert haben. Denn bereits das zweite Blatt im Anhang des Schreibens offenbarte den Abgeordneten, dass sie lediglich einem zugegebenermaßen wenig lustigen Scherz aufgesessen sind.

In dem Begleitschreiben stellt NITSA e.V. klar, dass die neue Einkommensanrechnung nicht, wie immer wieder fälschlicherweise behauptet, zu einer generellen Verbesserung für die betroffenen Menschen führt. Die nunmehr fehlende Berücksichtigung der ausgeprägten Belastungen schwerstpflegebedürftiger Menschen, sowie regionaler Unterschiede (ortsübliche Miete) und individueller Belastungen (z.B. Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug), führen in aller Regel zu einem höheren Kostenbeitrag als noch bis Ende 2019.

Während wir Menschen mit Behinderungen noch immer auf eine rasche Korrektur der fehlkonstruierten neuen Einkommensanrechnung warten, wurde im November letzten Jahres mit großer Mehrheit das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Für Angehörige von Pflegebedürftigen gilt jetzt eine Einkommensgrenze von 100.000 € Jahreseinkommen, bis zu der Angehörige vom Unterhaltsrückgriff und einem Kostenbeitrag verschont bleiben. Für Eltern volljähriger behinderter Kinder wurde der Unterhaltsrückgriff sogar vollständig aufgehoben. Und wir Menschen mit Behinderungen? Für uns gilt nach wie vor eine Einkommensgrenze von gerade einmal 32.487 €. Soll das fair sein? Wohl kaum! Daher unser Appell an alle Bundestagsabgeordneten:

Es kann keine zwei Einkommensgrenzen für das gleiche Problem geben. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung von selbst betroffenen Menschen mit Behinderungen gegenüber Angehörigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder muss unverzüglich abgestellt werden und für alle die Einkommensgrenze i.H.v. 100.000 € gelten, und dies solange grundsätzlich Kostenbeiträge gefordert werden.

Link zum Fake-Bescheid

Link zum Begleitschreiben

Beratungsresistente Sozialhilfeträger und das pauschale Pflegegeld

faviconDie Frage, ob das um 2/3 gekürzte pauschale Pflegegeld durch die Änderungen des BTHG nunmehr vollständig von den Sozialhilfeträgern einbehalten werden darf, wurde eindeutig mit NEIN beantwortet (siehe NITSA-Artikel Erneuter Angriff auf das anteilige Pflegegeld). Doch alle Jahre wieder versuchen Sozialhilfeträger Menschen mit Behinderungen auch noch das letzte Drittel Pflegegeld streitig zu machen.

Daher verweisen wir aus aktuellem Anlass auf die Bundesdrucksache 19/775. Auf die parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) zur Kürzung des pauschalen Pflegegeldes antwortete die Bundesregierung wie folgt (siehe Seite 68 + 69):

Nach § 63b Absatz 5 SGB XII kann das Pflegegeld um bis zu zwei Drittel gekürzt werden, soweit entweder die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft erforderlich ist oder Pflegebedürftige Leistungen der Verhinderungspflege nach § 64c SGB XII oder gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Mit dieser Vorschrift ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die bis zum 31. Dezember 2016 geltende Regelung des § 66 Absatz 2 Satz 2 SGB XII inhaltlich weitgehend übernommen worden. […] Leistungsverschlechterungen gegenüber dem bisherigen Recht sind damit nicht verbunden.

Damit sollte dieses Thema endgültig vom Tisch sein. Wir wünschen unseren Mitgliedern, Freunden und Unterstützern frohe Weihnachten.

Euer NITSA-Vorstand